Sofern Erwerbsfähigkeit von unter 6 Stunden bis 3 Stunden täglich besteht, sind Sie teilweise erwerbsgemindert.
Grundsätzlich können Sie einen Antrag auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung stellen, auch wenn Sie nicht für einen längeren Zeitraum krank geschrieben sind.
Aus dem Grad der Schwerbehinderung von 50% kann eine Erwerbsminderung nicht abgeleitet werden, da sich die Schwerbehinderung nach anderen Kriterien beurteilt.
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