Hallo Teilrentner,
der Bezug einer Altersrente als Teilrente ist für die Personen gedacht, die sich einen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand wünschen. Es ist somit neben dem Bezug der Teilrente ein individuell zu errechnender Hinzuverdienst möglich, der höher als die allgemeine Hinzuverdienstgrenze von mtl. 400,00 € ist. Wenn danach eine Altersrente als Vollrente beantragt wird, werden die bereits für die Berechnung der Teilrente verwendeten Entgeltpunkte mit den bisherigen Kürzungen in die Vollrentenberechnung übernommen.
Eine komplette Neuberechnung findet somit nicht statt.
Auch der Wechsel von einer vorgezogenen Altersrente in eine andere Altersrentenart ist in der Regel ausgeschlossen.