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Experten-Antwort

Teilrente

von Teilrentner06.12.2010 | 08:01
2763 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe gerade Ihren Beitrag zur Teilrente gelesen. Darin steht, dass die Rente komplett neu berechnet wird, wenn man dann eine Vollrente haben möchte. Die Neuberechnung ist eine prima Sache. Ich habe mit 63 bereits 45 Arbeitsjahre aufzuweisen. Da beantrage ich dann erst mal eine zwei drittel Teirente. Wenn ich dann 65 bin, dann bekomme ich ohne Abschläge (!) die Rente für besonders langjährig Versicherte. Es wird ja dann alles neu berechnet... Prima!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Teilrentner,

der Bezug einer Altersrente als Teilrente ist für die Personen gedacht, die sich einen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand wünschen. Es ist somit neben dem Bezug der Teilrente ein individuell zu errechnender Hinzuverdienst möglich, der höher als die allgemeine Hinzuverdienstgrenze von mtl. 400,00 € ist. Wenn danach eine Altersrente als Vollrente beantragt wird, werden die bereits für die Berechnung der Teilrente verwendeten Entgeltpunkte mit den bisherigen Kürzungen in die Vollrentenberechnung übernommen.

Eine komplette Neuberechnung findet somit nicht statt.

Auch der Wechsel von einer vorgezogenen Altersrente in eine andere Altersrentenart ist in der Regel ausgeschlossen.

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3 Antworten

Heinericham 06.12.2010 | 08:47
Hallo, natürlich wird da die Rente neu berechnet Jedoch vergessen Sie, dass bei dieser Berechnung die bislang bezogene Teilrente mit berücksichtigt wird. Das bedeutet, dass für die 2/3 Teilrente (bzw. die darin enthaltenen Entgeltpunkte) der Abschlag bleibt und nur für die 1/3 + ggf. weitere sich ergebene Entgeltpunkte der niedrige bzw. abschlagsfreie Teil hinzukommt. Die Rente wird somit nicht komplett ohne bzw. mit weniger Abschlag gezahlt.
hotteam 06.12.2010 | 13:26
Wie "Fast" richtig geschrieben hat, ist ein Wechsel von Altersrente in Altersrente nicht möglich. Somit ist Ihre Idee auch nicht umsetzbar. Sie können höchstens die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 als Teilrente in Anspruch nehmen, und dann mit 65 die Altersrente für langjährig Versicherte als Vollrente in Anspruch nehmen.Würde sich wahrscheinlich in finanzieller Hinsicht nicht lohnen, im Gegenteil,sie verschenken ja 1/3 ihrer Renten. Ausnahme wäre wenn sie noch weiterhin beschäftigt wären.Abschlagfrei wäre dann nur der nicht in Anspruch genommene Teil ( 1/3 ).
Fastam 06.12.2010 | 08:47
Mal abgesehen davon, das die persönlichen Entgeltpunkte Grundlage für die weitere Verfahrensweise sind... und natürlich mal abgesehen davon das ein Wechsel von Altersrente in Altersrente seit Jahren nicht mehr möglich ist Gefährliches Halbwissen wa sie sich da angelesen haben. Stimmt leider nichts von.
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