Hallo Monica1951,
in Ihrem Fall wird die Teilrente wegen Alters aus den Entgeltpunkten errechnet, die sich nach Kürzung um 18 % ergeben. Aus diesen persönlichen Entgeltpunkten ergibt sich dann die jeweilige Teilrente abhängig von der Höhe Ihres Verdienstes. Es werden alle erworbenen Entgeltpunkte um 18 % gekürzt, die sich zum Teilrentenbeginn ermitteln lassen.
Das von Ihnen bezogene Entgelt ist nach wie vor beitragspflichtig zur Rentenversicherung. Die sich daraus ergebenden Entgeltpunkte werden bei Gewährung einer Vollrente wegen Alters für die Rentenberechnung herangezogen.
Je nach Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Vollrente wegen Alters, kann es durchaus möglich sein, dass diese nachträglich erworbenen Entgeltpunkte ebenfalls einer Minderung durch vorherige Inanspruchnahme der Rente unterliegen.