Hallo Basti,
diese Frage lässt sich leider nicht so pauschal beantworten. Wie „Bernd“ schon zutreffend festgestellt hat, sind hier verschiedene Szenarien denkbar. Hier kommt es daher letztlich auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.
So wird sich Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger bei Bekanntwerden der Ausübung einer (Teilzeit-)Beschäftigung durchaus die Frage stellen, ob die in der Vergangenheit festgestellte Erwerbsminderung noch vorliegt und eine entsprechende Überprüfung einleiten, die (schlimmstenfalls) auch mit einem Entzug der Erwerbsminderungsrente enden kann.
Ob die von Ihnen geplante tatsächliche Arbeitszeit von mehr als 3 Stunden täglich aber tatsächlich bedeutet, dass sich Ihr Gesundheitszustand so weit gebessert hat, dass Sie doch mindestens 3 oder gar 6 Stunden arbeiten "können" (was eine Teilrente oder den Wegfall der Rente zur Folge hätte) oder ob sich eigentlich gar nichts geändert hat und Sie vielleicht über Ihre Kräfte hinaus "auf Kosten der Restgesundheit“ arbeiten würden (was nur die Berücksichtigung des Hinzuverdienstes in der vollen EM-Rente zur Folge hätte), kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nicht beurteilen. Zu dieser Frage sollten Sie sich daher unbedingt - vor der Aufnahme der Beschäftigung - ausführlich und individuell von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten lassen.
Weitere allgemeine Informationen zum Thema Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst erhalten Sie übrigens auch in der Broschüre „Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=13
herunterladen können.