Hallo Brigitte,
Bei Bezug einer Vollrente wegen Alters sind Sie ab erreichen der Regelaltersrente (genau: ab Folgemonat) versicherungsfrei gem. § 5 Abs. 4 S.1 SGB VI. Das bedeutet dass nur noch der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen muss. Diese Zahlung führt dann zu keiner Erhöhung Ihrer Rente.
Auf diese Versicherungsfreiheit können Sie gem. § 5 Abs. 4 S.2 SGB VI verzichten. Sie würden dann weiterhin auch als Arbeitnehmer Beiträge bezahlen und Ihre Altersrente würde sich jährlich zum 01.07. um die im Vorjahr bezahlten Beiträge erhöhen.
Bei Bezug einer Altersteilrente besteht weiterhin Versicherungspflicht gem. § 1 SGB VI ohne dass Sie eine Wahlmöglichkeit haben. Somit werden weiterhin Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge fällig.
Viee Grüße
Ihr Expertenteam
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