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Experten-Antwort

Teilrente 99,9% bei Erreichen der Regelaltersgrenze/Weiterarbeit

von Brigitte 28.07.2025 | 07:30
404 Ansichten
2 Antworten
Guten Morgen, mir ist nicht klar, welche Beiträge nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Inanspruchnahme einer Teilrente ( z.B. 99,9%) von meinem Gehalt einbehalten werden. So wie ich es in meinem Beratungsgespräch verstanden hatte, kann die Wahl zwischen Rentenbeiträgen zahlen oder nicht getroffen werden. Ich bitte um Information. Vielen Dank. MfG B.D.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.07.2025 | 08:16

Hallo Brigitte,

 

Bei Bezug einer Vollrente wegen Alters sind Sie ab erreichen der Regelaltersrente (genau: ab Folgemonat) versicherungsfrei gem. § 5 Abs. 4 S.1 SGB VI. Das bedeutet dass nur noch der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen muss. Diese Zahlung führt dann zu keiner Erhöhung Ihrer Rente.

Auf diese Versicherungsfreiheit können Sie gem. § 5 Abs. 4 S.2 SGB VI verzichten. Sie würden dann weiterhin auch als Arbeitnehmer Beiträge bezahlen und Ihre Altersrente würde sich jährlich zum 01.07. um die im Vorjahr bezahlten Beiträge erhöhen.

 

Bei Bezug einer Altersteilrente besteht weiterhin Versicherungspflicht gem. § 1 SGB VI ohne dass Sie eine Wahlmöglichkeit haben. Somit werden weiterhin Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge fällig.

 

Viee Grüße

Ihr Expertenteam

 

1 Antworten

KSCam 28.07.2025 | 07:59
Auch bei einer 100% Rente kann der Regelaltersrentner mit seinem Arbeitgeber regeln, dass die RV Beiträge vom Lohn abgezogen werden, deswegen braucht es keine Teilrente. Eimne Teilrente macht im Regelalter eigentlich nur noch Sinn wenn pflegebedürftige Angehörige gepflegt werden. Ob Sie ab Regelalter im Zweifel noch Krankengeld erhalten können, falls Sie länger als die Lognfortzahlung arbeitsunfähig sind, klären Sie bitte mit der Krankenkasse.
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