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Experten-Antwort

Teilrente 99,99 %

von R.Hess15.12.2023 | 15:03
472 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich möchte wissen ob ich einen Vorteil habe, wenn ich nur 99,99% Rente beantrage. Ich gehe nächstes Jahr in die Altersrente und werde noch ein Jahr weiter arbeiten. Was muss ich alles beachten. Danke MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag R. Hess,

 

mit der Teilrente soll Ihnen der Übergang in den Ruhestand erleichtert werden. Sie können bei einer Teilrente steuern, in welchem Maß Sie noch arbeiten oder in den Ruhestand gehen wollen. Während einer Teilrente oder einer Altersvollrente erworbene Entgeltpunkte wirken sich mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze und anschließend zum 1. Juli rentensteigernd aus.

Üben Sie eine nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit neben dem Bezug einer Rente aus, werden weiterhin Pflichtbeiträge gezahlt. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze gilt dies allerdings nur, wenn die Altersrente nicht als Vollrente, sondern lediglich als Teilrente gezahlt wird.

Planen Sie, neben der Rente weiterzuarbeiten, sollten Sie sich auch über die Auswirkungen auf andere Sozialleistungen, zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld, beim zuständigen Leistungsträger informieren. Auch die steuerlichen Aspekte sollten Sie im Blick behalten. Bei Fragen dazu sollten Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder die Steuerberaterin oder den Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein Ihres Vertrauens wenden.

Dabei sollten Sie allerdings beachten, dass eine Teilrente Auswirkungen auf eine Betriebsrente oder Zusatzversorgung haben kann. Es ist daher ebenfalls ratsam, sich beim Arbeitgeber oder der zuständigen Stelle für die betriebliche Altersversorgung vorab beraten zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

12 Antworten

Suchfunktion nutzen!am 15.12.2023 | 15:06
Einfach mal die Suchfunktion nutzen, das Thema wurde hier schon sehr häufig behandelt.
Schadeam 15.12.2023 | 15:44
Aus Rentensicht ist das eigentlich völlig egal, bekommt jemand dessen Rente bei 1500€ liegt nur 99,99% sind es halt 15 Cent weniger - peanuts in aller Regel. Ab Regelalter und gleichzeitiger Pflege eines Angehörigen wäre die Teilrente die Top Beratung schlechthin, weil sich dann die Rente von Jahr zu Jahr weiter erhöht. Je nach Betriebsrente kann die Teilrente auch ein Eigentor sein. Und wenn Sie über die Lohnfortzahlung hinaus länger krank werden, bekommt der Teilrentner eventuell Krankengeld, der Vollrentner hingegen genießt den geringeren KV Beitrag. Da gibt es somit kein richtig oder falsch - würfeln Sie es im Zweifel aus, für die DRV ist es egal.
Sebastianam 15.12.2023 | 20:54
Das klingt nach einer heiklen Sache. Alles kommt sehr auf steuerliche Aspekte an. Es hängt auch davon ab welche anderen Rentenansprüche (Betriebsrente, Riester, usw.) Sie ggf. noch haben. Da kann Ihnen nur ein Fachmann und Steuerberater helfen, wenn es Ihnen wichtig ist sollten Sie sich also beraten lassen. Ob die Kosten für diese Beratung allerdings den Nutzen übertreffen ist eine andere Frage...
Sebastianam 15.12.2023 | 21:21
Bitte unterlassen Sie Beleidigungen wie "Spinner", siehe auch die Nutzungsbedingungen, denen Sie zugestimmt haben als Sie Ihren Kommentar geschrieben haben. Ich habe nur nach bestem Wissen und Gewissen geantwortet, ohne irgendeine Garantie.
KSCam 15.12.2023 | 22:42
Zitat von Sebastian anzeigen
Welche steuerlichen Probleme sollen sich denn auftun ob jemand neben einer 99,99% oder einer 100% Rente arbeitet? Ob ich neben 3000€ Bruttoverdienst nur 1500€ Rente habe oder 1499,85€ kann doch steuerlich nicht die Welt ausmachen. Was labern Sie da? Ihre Kommentare sind einfach amateurhaft - Mensch, wer so absolut keine Fachkenntnisse hat, möge doch bitte schweigen.
Sebastianam 15.12.2023 | 23:15
Zitat von KSC anzeigen
Schauen Sie sich einfach die Expertenantwort an bevor Sie meine Beiträge grundlos disqualifizieren: "Auch die steuerlichen Aspekte sollten Sie im Blick behalten. Bei Fragen dazu sollten Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder die Steuerberaterin oder den Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein Ihres Vertrauens wenden."
Tschüssam 16.12.2023 | 06:36
Zitat von Sebastian anzeigen
Merkst Du gar nicht, wie lächerlich Du hier rüberkommst? Geh wieder dahin, wo Du hergekommen bist und verunsichere nicht Hilfesuchende mit falschen Antworten, nur weil Du Aufmerksamkeit suchst. Nimm lieber Deine Tabletten.
Sebastianam 16.12.2023 | 12:38
Bitte unterlassen Sie solche beleidigende Antworten. Dieses Forum funktioniert auf Dauer nur, wenn sich alle an die Nutzungsbedingungen halten. Das gilt auch für Sie. Alles was ich in meiner Antwort hier geschrieben habe steht genauso auch in der Experten-Antwort, ich weiß gar nicht wo Ihr Problem ist.
Schadeam 16.12.2023 | 12:54
Zitat von Sebastian anzeigen
"da kann Ihnen nur ein Fachmann und Steuerberater helfen" war Ihre Aussage. Ist grundsätzlich ja nicht falsch, aber bei dieser Frage wo es um 99,99 oder 100% Rente neben der Arbeit geht, kann ein Steuerberater in aller Regel eben nicht entscheidend weiterhelfen. Das macht nämlich für die Steuer keinen Unterschied
Sebastianam 16.12.2023 | 13:38
Zitat von Schade anzeigen
Sie unterschätzen offensichtlich die Komplexität des deutschen Steuerrechts. Aber da in der Expertenantwort bereits alles gesagt ist, belasse ich es dabei. Ich zitiere nur nochmal extra für Sie aus der Expertenantwort: "Auch die steuerlichen Aspekte sollten Sie im Blick behalten. Bei Fragen dazu sollten Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder die Steuerberaterin oder den Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein Ihres Vertrauens wenden."
Wer ist schon @Sebastian?am 16.12.2023 | 13:46
Zitat von Sebastian anzeigen
Ich würde mich an Ihrer Stellen für die Antworten schämen, sie Sie hier gegeben haben. Teilweise falsch und wenig bis gar nicht hilfreich. Und dann wundern Sie sich, dass sich andere über Ihr Unwissen lustig machen? In Ihrem Fall wäre es wirklich besser sich zurückzuhalten. Das jedenfalls haben Sie eindrucksvoll bewiesen.
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