Guten Tag R. Hess,
mit der Teilrente soll Ihnen der Übergang in den Ruhestand erleichtert werden. Sie können bei einer Teilrente steuern, in welchem Maß Sie noch arbeiten oder in den Ruhestand gehen wollen. Während einer Teilrente oder einer Altersvollrente erworbene Entgeltpunkte wirken sich mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze und anschließend zum 1. Juli rentensteigernd aus.
Üben Sie eine nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit neben dem Bezug einer Rente aus, werden weiterhin Pflichtbeiträge gezahlt. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze gilt dies allerdings nur, wenn die Altersrente nicht als Vollrente, sondern lediglich als Teilrente gezahlt wird.
Planen Sie, neben der Rente weiterzuarbeiten, sollten Sie sich auch über die Auswirkungen auf andere Sozialleistungen, zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld, beim zuständigen Leistungsträger informieren. Auch die steuerlichen Aspekte sollten Sie im Blick behalten. Bei Fragen dazu sollten Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder die Steuerberaterin oder den Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein Ihres Vertrauens wenden.
Dabei sollten Sie allerdings beachten, dass eine Teilrente Auswirkungen auf eine Betriebsrente oder Zusatzversorgung haben kann. Es ist daher ebenfalls ratsam, sich beim Arbeitgeber oder der zuständigen Stelle für die betriebliche Altersversorgung vorab beraten zu lassen.