Eine (Teil)Rente ist abschlagsfrei, wenn 45 Versicherungsjahre UND das entsprechende Lebensalter für die Rentenart erreicht hat. Allein die Erfüllung von 45 Versicherungsjahren reicht als Grund für eine abschlagsfreie Rente nicht aus, unabhängig davon, ob als Teil- oder Vollrente gewünscht. Es bietet sich ein Beratungsgespräch am Servicetelefon des zuständigen Trägers an.
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