Hallo,
wir schließen uns der Antwort von "Einfach" an.
Ergänzend möchten wir sagen: Die Teilrente beim Bezug des Krankengeldes kann von der Krankenkasse angerechnet werden.
Des Weiteren ist zu erwähnen, dass bei manchen Anbietern die betriebliche Altersvorsorge erst in Anspruch genommen werden kann, wenn eine Vollrente bezahlt wird. Am besten vorher sich dort informieren.
Viele Grüße