Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Teilrente - AR besonders langjährig Versicherte - Hinzuverdienst

von Martin01.07.2019 | 12:30
119 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe seit 2012 bis September 2017 eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten, der 45,5747 Entgeltpunkte und ein Zugangsfaktor von 0,892 mithin 40,6526 persönliche Entgeltpunkte zugrunde lagen. Mit dem Rentenartfaktor 0,5 ergab das im September eine Monatsrente von 630,73 €. Zwar habe ich hinzuverdient, allerdings immer die Grenzen bis Juni 2017 und auch vom Juli bis September 2017 eingehalten, so dass jeweils die „volle“ Rente geleistet wurde. Die Rente wurde zum 1. Oktober in eine Altersrente für besonders langjährige Versicherte geändert. Die Summe aller Entgeltpunkte dafür betrug 50,9866. Davon wurden 22,7874 EP mit dem Zugangsfaktor 0,892 sowie 22,7873 EP mit dem Zugangsfaktor 1,000 in persönliche Entgeltpunkte umgerechnet. Hinzu kamen noch 5,4119 Entgeltpunkte aufgrund einer Beitragszahlung nach Beginn der teilweisen Erwerbsminderungsrente ebenfalls mit dem Zugangsfaktor 1,000. Die volle AR für besonders langjährig Versicherte wurde mithin aus 48,5256 persönlichen Entgeltpunkten ermittelt. Sie betrug von Oktober 2017 bis Juni 2018 monatlich 1505,75 €. Infolge eines Hinzuverdienstes waren aber 906,63 € auf die volle Rente anzurechnen, so dass lediglich 599,12 € zu leisten waren. So weit ist alles klar. Unklar ist für mich, wie die Spitzabrechnung zum 1. Juli 2018 zu erfolgen hat: Aus welchen Entgeltpunkten sind mit welchem Zugangsfaktor persönliche Entgeltpunkte für den Rentenbetrag im Juli 2018 umzurechnen? An welchen Stellen wirkt sich der Hinzuverdienst und damit die Teilrente ab Oktober 2017 wie aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martin,

wie Du bereits erkannt hast, wird für die Anrechnung des Hinzuverdienstes zunächst immer eine Altersvollrente bezogen, bei der die Zugangsfaktoren u. U. eine Rolle spielen.

Für die Spitzabrechnung im Juli 2018 wird zunächst der tatsächliche Hinzuverdienst aus 2017 berücksichtigt und für 2018 eine Prognose (Schätzung).

Die Vollrentenberechnung zum 01.10.2017 bleibt somit mit den dargestellten Entgeltpunkten und Zugangsfaktoren erhalten und es ändert sich nur Anrechnungsbetrag und der Zahlbetrag.

Zur Rentenanpassung 2018 ist dann erneut eine Vollrente zu berechnen, dabei verbleibt es bei den berechneten Entgeltpunkten der Altersrente (50,9866 EP), da Zuschläge nach Beginn einer Altersrente erstmals ab Kalendermonat nach Erreichen der Regelaltersrente zu ermitteln sind. Hinsichtlich der Zugangsfaktoren wird nun ermittelt, wie viele Entgeltpunkte nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen werden. Hierzu wird der gezahlte Rentenbetrag in Entgeltpunkte umgerechnet (also dividiert durch aktuellen Rentenwert und Rentenartfaktor und durch den Zugangsfaktor). Beim Zugangsfaktor ist zu beachten, dass zuerst die am längsten bezogenen Entgeltpunkte herangezogen werden.

Die gleiche Berechnung ist bei jedem Berechnungsanlass vorzunehmen, d. h. wenn sich irgendwas an der Rentenhöhe ändert (z. B. Änderung des Hinzuverdienstes als Prognose oder tatsächliches rückwirkend betrachtet, Berücksichtigung von Zuschlägen, Versorgungsausgleich).

Hier ergäbe sich für die Zeit vom 01.10.2017 bis 30.06.2018

599,12 Euro / 31,03 Euro (akt. Rentenwert) / 1,0 (Rentenartfaktor) = 19,3078 persönliche Entgeltpunkte.

19,3078 / 0,892 (kleinster Zugangsfaktor = am längsten bezogene Entgeltpunkte) = 21,6455 Entgeltpunkte (damit werden die bisherigen 22,7874 mit diesem Zugangsfaktor nicht überschritten, so dass eine weitere Berechnung nicht erforderlich ist).

Da im vorliegenden Fall die Altersrente keine Abschläge enthält und der Verminderungszeitraum der bisherigen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung abgelaufen ist und in dieser Zeit die Rente komplett bezogen wurde, verbleibt es auch weiterhin bei der Hälfte der bisherigen Entgeltpunkte (22,7874) bei dem Zugangsfaktor dieser Rente (0,892).

Bei der Vollrente würden somit zunächst 21,6455 EP den ZF 0,892, dann 22,7874 - 21,6455=3,1419 ebenfalls den ZF 0,892 und die anderen 22,7873 und 5,4119 den ZF 1,0 erhalten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

am 01.07.2019 | 16:32
Hast wohl Langeweile, oder? Wie wäre es denn, mit seinem Rentenbescheid in eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung zu gehen. Anhand der Unterlagen vor Augen, kann man das doch wesentlich besser nachvollziehen, als jetzt hier im Forum abstrakt Ihre Werte umzusetzen. Obwohl, Jonny hat für so etwas immer Zeit. Also Geduld!
L.Scham 02.07.2019 | 09:55
wer die Darlegungen des Experten nachvollziehen will, muss schon sehr gute Kenntnisse zu rentenrechtlichen Sachverhalten haben. Trifft aber für die Mehrzahl aller Bescheid-Empfänger eher nicht zu. Ist im Forum auch schwer zu vermitteln. Da kann hilfreich sein, wenn man sich evtl. am Telefon darüber verständigen kann. Bin jedenfalls gern bereit kostenfrei aufklärend zu helfen. 0451-5028508.
Valzuun am 02.07.2019 | 10:24
Anhand der Telefonnummer lässt sich ganz schnell eine Hommage ergoogln. Da ist dann plötzlich von Kosten die Rede. Einen Eintrag ins Rechtsdienstleistungsregister sucht man allerdings vergeblich. Ganz dünnes Eis würde ich sagen, auf jeden Fall hat das hier im Forum m.E. nichts zu suchen.
Martinam 02.07.2019 | 21:50
Vielen Dank für die ausführliche Darstellung. Mal vom Schreibfehler 3,1419 statt 1,1491 abgesehen, mag das für Spezialisten verständlich erscheinen. Bin auf die Spitzabrechnung zum 1. Juli 2019 gespannt, denn für das Kalenderjahr 2018 gab es auch (höhere) Hinzuverdienste. Ob das dann wohl ein Rentenberater (ob zugelassen oder nicht), ein Versichertenberater oder ein Mitarbeiter einer Auskunfts- und Beratungsstelle erklären kann? Ich habe da meine Zweifel und werde es auch kaum noch verstehen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026