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Experten-Antwort

Teilrente beantragen wegen Privatinsolvenz

von DoraKe03.02.2024 | 06:35
547 Ansichten
15 Antworten

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Guten Tag, ich bin 1958 geb. und kann meine Regelaltersrente am 01.10.2024 bekommen. Im Moment bin ich arbeitslos gemeldet. Das Al-Geld wird noch bis Juni 2024 gezahlt. Seit 01.01.2024 bekomme ich 210,00 € Riesterrente ausgezahlt. Mein Rentenanspruch ab 01.10.2024 liegt bei ca. 1700,00 €. Ich habe meine 35 Jahre voll und habe Anspruch auf Rente für langjärig Versicherte. Nun meine Frage, weil ich in die Privatinsolvenz gehen werde, kann ich die Altersrente als Teilrente zum 01.08.2024 beantagen um unter der Pfändungsgrenze zu liegen? Wirkt sich die Teilrente positiv auf meine spätere Vollrente aus. DANKE im Voraus für Ihre Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie haben die Möglichkeit, die Altersrente als Teilrente von mindestens 10,00%  ohne Angabe von Gründen in Anspruch zu nehmen. Das gilt selbst dann, wenn es zu Lasten Dritter geht.
Unmittelbare positive Auswirkungen auf die spätere Vollrente hat die Wahl einer Teilrente aber nicht. 
 

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14 Antworten

Peter Zwegatam 03.02.2024 | 08:26
Teilrente ist ein Gestaltungsrecht und der nicht ausgezahlte Teil der Rente würde später, wenn er denn ausgezahlt wird, Zuschläge bekommen. Ob allerdings die Teilrente mit Ihren Obliegenheiten des Insolvenzverfahrens vereinbar ist, dass sollten Sie noch klären.
Lilaam 03.02.2024 | 08:30
Eine Privatinsolvenz ist doch kein Spiel nach ihren Wünschen. Sie müssen alles tun, um ihre Schulden zu tilgen. Einfach Gelder zurückzuhalten, die ihnen zustehen, könnte dazu führen, dass ihnen die Restschuldbefreiung versagt wird und dann war alles für die Katz und sie behalten ihre Schulden. Ich wäre auch nicht sicher, ob das nicht Betrug wäre. Also Vorsicht!
KSCam 03.02.2024 | 10:57
Warum Teilrente und nicht die volle Rente 2 Monate früher, also 01.08. statt 01.10.? Wenn Sie zum 01.08. in AR gehen haben Sie 0,6% Abschlag. Sie haben bei Ihrer Rente dann halt 10€ weniger aber 2 Monate früher das Geld, somit knapp 3400€ mehr. Das rechnet sich doch nur wenn Sie über 95 Jahre alt werden. Also aus Rentensicht machen da Rechenspiele mit Teilrente und der damit verbundene mehraufwand wenig bis keinen Sinn. Und die Konsequenzen eine Insolvenz und damit verbundene Taktikspielchen sind nicht Thema dieses Forums.
Sebastianam 03.02.2024 | 12:18
In diesem Fall warten Sie am besten die Expertenantwort ab.
ach wasam 03.02.2024 | 12:43
stimmt nicht https://www.schuldenanalyse-kostenlos.de/c/erwerbsobliegenheit/# Hat aber mit der Rentenversicherung aber nur insoweit etwas zu tun, als dass auch die Rente gepfändet werden könnte. Also unbedingt mit dem Insolvenzberater das Thema klären
Insoam 03.02.2024 | 13:12
Doch stimmt. Man kann während des lfd. Insolvenzverfahrens nicht in Frührente gehen und nicht mehr arbeiten oder arbeitssuchend sein. Erst ab dem regulären Rentenalter mit fast 67 braucht man nicht mehr arbeiten bzw. Arbeit suchen.
ach wasam 03.02.2024 | 13:26
ach.... und wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt? Dann muss man trotzdem arbeiten und darf keine Rente beantragen?... nix da! Aber für den 'Einzelfall' wird dann auch der zuständige Insolvenzberater/-verwalter sagen, was tatsächlich geht oder was nicht. Eine Teilrente zu beantragen, nur um unter dem pfändungsfreien Einkommen zu bleiben gehört allerdings sicher nicht mit dazu.
Mensch @Sebastianam 03.02.2024 | 13:30
Hast Du es tatsächlich eingesehen, dass Du kein Experte, sondern nur ein unwissender Forenclown bist?🤦‍♂️😂
Insoam 03.02.2024 | 13:30
Zitat von ach was anzeigenausblenden
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__287b.html "Ab Beginn der Abtretungsfrist bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens obliegt es dem Schuldner, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen."
ach wasam 03.02.2024 | 14:18
Zitat von Inso anzeigenausblenden
Der hier fragende 'Schuldner' bezieht zur Zeit ALGI und kann irgendwann im Herbst in Regelaltersrente gehen! Und trotzdem fragt ER und alle anderen, die in gleicher Situation sind, den zuständigen Insolvenzverwalter. Das muss doch hier gar nicht weiter ausdiskutiert werden, es betrifft NICHT die Rentenversicherung.
Quatscham 03.02.2024 | 15:09
Im vorliegenden Fall wo das ALG 2 Monate vor dem Regelalter endet soll es nach Insolvenzrecht verboten sein schon Rente zu beantragen? Dann soll der "Insolvente" also notfalls lieber 2 Monate Bürgergeld kriegen oder noch mehr Schulden machen statt 1700 € Rente (minus 0,6%) zu beantragen. Dass das so stimmt, können Sie doch keinem erzählen. Vor allem weil er als Altersrentner ja auch arbeiten könnte (und mit Rente plus Lohn vielleicht seine Schulden begleichen könnte) Märchenstunde am Wochenende!
Elke S.am 07.09.2024 | 22:38
Doch man darf sehr wohl Teilrente in Anspruch nehmen, während einer Insolvenz. Darüber hinaus kann man, inzwischen, unbegrenzt dazuverdienen. Da der Pfändungsfreibetrag seit Juli 2024 bei knapp 1500,00 Euro liegt und ihre Rente bei 1700,00 Euro, sehe ich da allerdings keinen Sinn drin.
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