Sie haben die Möglichkeit, die Altersrente als Teilrente von mindestens 10,00% ohne Angabe von Gründen in Anspruch zu nehmen. Das gilt selbst dann, wenn es zu Lasten Dritter geht.
Unmittelbare positive Auswirkungen auf die spätere Vollrente hat die Wahl einer Teilrente aber nicht.