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Experten-Antwort

Teilrente bei Pflege

von Elisa29.01.2023 | 15:49
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5 Antworten

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Hallo zusammen, ich werde ab dem 01.03.23 in vorzeitige Vollrente gehen (Alter 65, 45 Jahre erreicht). Ich bin Pflegeperson. Leider habe ich den Rentenbescheid noch nicht, rechne aber mit ca. 1200,00 brutto. Ursprünglich habe ich KEINE Teilrente in Höhe von 99% eingereicht, weil das 1% die zusätzliche Rente für die Pflege überschreitet. Jetzt höre ich, dass man auch 99,9% Teilrente beantragen kann. Ist das richtig? Vielen Dank für eine Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisa,

bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze sind pflegende Angehörige auch während des Bezuges einer Altersvollrente versicherungspflichtig.

Ein Teilrentenbezug ist somit erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze erforderlich, damit weiterhin Beiträge aufgrund der Pflege eingezahlt werden.

Hierfür können Sie dann formlos einen Antrag auf Teilrentenzahlung in Höhe von 99,99 % bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.

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4 Antworten

Niaam 29.01.2023 | 15:59
Hallo Elisa, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze werden Ihrer Rente für die Pflegetätigkeit immer Werte gutgeschrieben. Eine Teilrente ist erst ab Regelalter erforderlich. Dann können Sie eine 99,99 % wählen.
Abschlägeam 29.01.2023 | 23:36
Sie können auch noch formlos/online nachreichen, dass Sie ab 01.03.2023 Ihre Regelaltersrente dann mit 99,99% beantragen (das gilt immer erst ab Folgemonat nach Antrag, ist aber jetzt ja noch 'rechtzeitig') Nutzen Sie dieses 'persönliche Kontaktformular für 'sonstige Anliegen', das landet direkt bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… Wenn Sie dann irgendwann nicht mehr pflegen, wählen Sie ebenfalls diesen Weg, denn wie schon gesagt, es gilt dann immer erst ab Folgemonat nach Antrag/sänderung
Abschlägeam 30.01.2023 | 00:07
uuups, ja, stimmt !! Danke für den Hinweis/diese Korrektur!! :-) Der Rest kann stehen bleiben, online dann formlos rechtzeitig vor für 'ab' Regelaltersrente beantragen
Reutersam 29.01.2023 | 23:45
Vor allem den Eintrag von Nia und die Angabe vorzeitige Altersrente mit 65 Jahren lesen wäre noch besser gewesen ...
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