Hallo Elisa,
bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze sind pflegende Angehörige auch während des Bezuges einer Altersvollrente versicherungspflichtig.
Ein Teilrentenbezug ist somit erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze erforderlich, damit weiterhin Beiträge aufgrund der Pflege eingezahlt werden.
Hierfür können Sie dann formlos einen Antrag auf Teilrentenzahlung in Höhe von 99,99 % bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.