bisher gilt: schaun wir mal.....wie dieses Urteil (eines LSG?) über den Einzelfall hinaus Beachtung findet.
aus Sicht der Bürokratie der absolute Scheiß, ernormer Zusatzaufwand.
Aber: vielleicht schafft es ja jemand die Politik zu überzeugen dass diese ganze Ungewissheit mit einer Gesetzespassage klar gestellt werden könnte.
"es gibt Teilrenten bis maximal 99%, wobei nur ganze Zahlen möglich sind, also keine Stellen hinter dem Komma"
oder
"für pflegende Angehörige zahlt die Pflegekasse 7auch dann Beiträge ins Rentenkonto wenn Sie die Regelaltersrente als Vollrente beziehen".
Wäre alles so einfach wenn man Bürokratie ernsthaft abbauen wollte.
Die Vorstellung ein Rentner mit 1500 € Rente würde bei einer 99,99% Rente auf 15 Cent verzichten müssen, bringt mich zum Verzweifeln.[/quote]
Habe geliefert, wie versprochen.
Nicht weinen, ist nun mal gerichtlich entschieden! Außerdem muss der Antragssteller das auch explizit begehren (99,99%).
@KSC
Gründe, die Revision gemäß § 160 Abs. 1 und Abs. 2 SGG zuzulassen, liegen im Hinblick auf die eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen nicht vor.
(siehe Urteil)[/quote]
Kann doch der Gesetzgeber auch ganz schnell ändern. Abwarten!