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Experten-Antwort

Teilrente für Schwerbehinderte

von dimviss5317.03.2015 | 13:56
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2 Antworten

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Ich bin im September 1953 geboren und erhalte ab dem 1.01.2015 (mit 61 Jahren und 3 Monaten) 1/3-Teilrente für Schwerbehinderte mit 8,4% Abschlag. Bis zu der entsprechenden Hinzuverdienstgrenze bin ich weiterbeschäftigt. Ich habe vor meine Arbeit ab dem 1.05.2017 (mit 63 Jahre und 7 Monaten) aufzugeben und die Vollrente für Schwerbehinderte zu beantragen. Können Sie mir sagen, ob meine 2/3 Rente (die frühzeitig nicht in Anspruch genommen worden ist) abschlagsfrei sein wird? Da die Antwort auf diese Frage in der Beratungsstelle vor Ort und der Sachbearbeiterin in DRV Berlin ganz unterschiedlich ist, fühle ich mich momentan sehr verunsichert.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo dimviss53,

die Abschläge wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente betreffen nur die Entgeltpunkte, die bereits der aktuellen Rentenzahlung unterliegen (also 1/3 der Entgeltpunkte, da Sie eine 1/3 Teilrente beziehen). Die Entgeltpunkte, die bisher nicht in Anspruch genommen wurden (die übrigen 2/3) erhalten dann ggf. die zum späteren Rentenbeginn maßgebenden Abschläge - bei Inanspruchnahme der übrigen Entgeltpunkte zum regulären Rentenbeginn ergeben sich für diese Entgeltpunkte daher letztlich keine Abschläge.

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1 Antworten

dimviss53am 17.03.2015 | 16:28
Herzlichen Dank für Ihre prompte und ausführliche Experten-Antwort. Auf dieselbe Art und Weise habe ich mir die Weiterentwicklung meines persönlichen Rentenfalls vorgestellt. Es ist aber sehr schade, dass Sachbearbeiter aus DRV Berlin die Gesetzesbestimmungen über die Teilrente nicht kennen und die armen Rentner desinformieren.
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