Hallo dimviss53,
die Abschläge wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente betreffen nur die Entgeltpunkte, die bereits der aktuellen Rentenzahlung unterliegen (also 1/3 der Entgeltpunkte, da Sie eine 1/3 Teilrente beziehen). Die Entgeltpunkte, die bisher nicht in Anspruch genommen wurden (die übrigen 2/3) erhalten dann ggf. die zum späteren Rentenbeginn maßgebenden Abschläge - bei Inanspruchnahme der übrigen Entgeltpunkte zum regulären Rentenbeginn ergeben sich für diese Entgeltpunkte daher letztlich keine Abschläge.