Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Selbständiger,
den bisherigen Ausführungen von "Konrad Berta Siegfried" und "Rentenmeister" kann ich mich grundsätzlich anschließen. Für eine abschließende Klärung empfehle ich Ihnen, sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu wenden.
b) wann ist der Beginn der vollen Rente?Kommt drauf an. - Wenn die bisherige Teilrente auf Grund eines "Verzichts" gezahlt wurde, kann der Verzicht nur für die Zukunft geändert werden. (Was ich hier nicht glaube). - Wenn die Sachbearbeitung die 2/3-Rente auf Grund Hinzuverdienstes von Amts wegen auf 2/3 runtergesetzt hat, dann hat sie es bisher versäumt mit Erreichen der Regelaltersgrenze auf Vollrente wieder hochzusetzten, da ab Regelaltersgrenze Hinzuverdienst keine Rolle mehr spielt. Einen extra Antrag zur Regelaltersgrenze ist eigentlich nicht erforderlich. --------------------------------- Meine Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist von mir als Teilrente beantragt worden, da von Anfang an klar war, dass die Hinzuverdienstgrenze für die Gewährung einer Vollrente überschritten wird. Rentenbeginn der Vollrente wäre dann der 01.08.2019 wenn ich einen entsprechenden formlosen Antrag noch in diesem Monat stelle? und erhöhter Zugangsfaktor für den bisher nicht in Anspruch genommenen Teil der Rente? Vielen Dank für die bisherigen Antworten
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