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Experten-Antwort

Teilrente in Vollrente - Regelaltersgrenze am 01.09.2018 erreicht

von Selbständiger14.08.2019 | 13:58
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6 Antworten

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Mein Geburtsdatum: Mitte Januar 1953. Ich beziehe Altersrente für besonders langjährig Versicherte als 2/3 Teilrente. Deshalb Teilrente, weil ich bis laufend Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit habe. Ich habe nun versäumt, bei Erreichen der Regelaltersrente, die volle Rente zu beantragen, dieses -so wurde mir von einem Bekannten geraten- sollte ich unverzüglich mittels eines formlosen Anschreibens an die DRV machen. Meine Fragen a) Ist das Verfahren so ausreichend , um die volle Rente zu erhalten oder bedarf es gesonderter Vordrucke? b) wann ist der Beginn der vollen Rente? c) Falls die Rente nicht ab Regelaltersrentenbeginn nachgezahlt werden kann, wird für den bisher nicht in Anspruch genommenen Rententeil dann ein höherer Rentenartfaktor berechnet? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen im voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.08.2019 | 15:33

Hallo Selbständiger,

den bisherigen Ausführungen von "Konrad Berta Siegfried" und "Rentenmeister" kann ich mich grundsätzlich anschließen. Für eine abschließende Klärung empfehle ich Ihnen, sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu wenden.

5 Antworten

Konrad Berta Siegfriedam 14.08.2019 | 15:14
Hallo, ja, ein formloses Schreiben ist ausreichend. Kommt drauf an. - Wenn die bisherige Teilrente auf Grund eines "Verzichts" gezahlt wurde, kann der Verzicht nur für die Zukunft geändert werden. (Was ich hier nicht glaube). - Wenn die Sachbearbeitung die 2/3-Rente auf Grund Hinzuverdienstes von Amts wegen auf 2/3 runtergesetzt hat, dann hat sie es bisher versäumt mit Erreichen der Regelaltersgrenze auf Vollrente wieder hochzusetzten, da ab Regelaltersgrenze Hinzuverdienst keine Rolle mehr spielt. Einen extra Antrag zur Regelaltersgrenze ist eigentlich nicht erforderlich. Allerdings kommen mir die von Ihnen erwähnten 2/3 so komisch vor, weil seit 01.07.2017 prozentgenaue Teilrenten auf Grund des Hinzuverdienstes berechnet werden. Nur auf Wunsch werden auf Grund des Hinzuverdienstes gesondert Teilrenten gezahlt (sogenannte "Wunschteilrenten") - was in der Praxis in Zusammenhang mit Hinzuverdienst in meinen Augen nicht sinnvoll ist. Altersteilrente in Höhe von 2/3, 1/2 oder 1/3 gab es nur bis 30.06.2017 Der Rentenartfaktor bei Altersrenten der allgemeinen Rentenversicherung ist 1,0 und bleibt 1,0. Was Sie meinen ist der Zugangsfaktor. Der Teil der Rente, der bisher nicht beansprucht wurde, erhält dann mit Beanspruchung einen neuen Zugangsfaktor. Die von Ihnen bezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte hat einen Zugangsfaktor von 1,000 (das heißt, ohne "Abschlag"). Wenn das restliche Drittel ab Regelaltersgrenze gezahlt wird, erhält es ebenfalls 1,000. Nur für Rententeilbeträge, welche nach der Regelaltersgrenze erstmalig gezahlt werden, steigt der Zugangsfaktor um 0,5% je Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (="Zuschlag").
Selbständigeram 14.08.2019 | 14:06
Besser formuliert: c) Falls der bisher nicht in Anspruch genommene Rententeil nicht ab Regelaltersrentenbeginn nachgezahlt werden kann, wird dann für diesen ein höherer Rentenartfaktor bei der Rentenberechnung berücksichtigt?
Rentenmeisteram 14.08.2019 | 15:25
Nicht ganz richtig. Vielleicht kommt hier noch das Übergangsrecht zum Zuge. Man beachte hierbei § 302 Abs. 6 + 7. Diese Fälle sind zwar selten, können aber vorkommen. Von daher kann die 2/3-Rente durchaus realitstisch sein.
Konrad Berta Siegfriedam 14.08.2019 | 16:17
Stimmt. Kann natürlich sein und habe ich nicht bedacht. Und kommt bei selbständig Tätigen nicht mal selten vor, da die Einkommensnachweise im Form des Steuerbescheides teils Jahre brauchen.
Selbständigeram 14.08.2019 | 17:03
b) wann ist der Beginn der vollen Rente?
Kommt drauf an. - Wenn die bisherige Teilrente auf Grund eines "Verzichts" gezahlt wurde, kann der Verzicht nur für die Zukunft geändert werden. (Was ich hier nicht glaube). - Wenn die Sachbearbeitung die 2/3-Rente auf Grund Hinzuverdienstes von Amts wegen auf 2/3 runtergesetzt hat, dann hat sie es bisher versäumt mit Erreichen der Regelaltersgrenze auf Vollrente wieder hochzusetzten, da ab Regelaltersgrenze Hinzuverdienst keine Rolle mehr spielt. Einen extra Antrag zur Regelaltersgrenze ist eigentlich nicht erforderlich. --------------------------------- Meine Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist von mir als Teilrente beantragt worden, da von Anfang an klar war, dass die Hinzuverdienstgrenze für die Gewährung einer Vollrente überschritten wird. Rentenbeginn der Vollrente wäre dann der 01.08.2019 wenn ich einen entsprechenden formlosen Antrag noch in diesem Monat stelle? und erhöhter Zugangsfaktor für den bisher nicht in Anspruch genommenen Teil der Rente? Vielen Dank für die bisherigen Antworten
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