Hallo Wolfgang,
es findet keine Nachzahlung der aufgrund der Teilrente nicht zur Auszahlung gekommen Beträge statt. Dies gilt sowohl für das Erreichen der Regelaltersgrenze als auch den Wechsel in eine andere Teilrente oder Vollrente.
Welche Teilrentenhöhe für Sie am geeignetsten ist, können wir nicht beurteilen. Sie können die Teilrente in Höhe von 10 - 99,99 Prozent Ihrer Vollrente beantragen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung