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Experten-Antwort

Teilrente in welcher Höhe sinnvoll

von Wolfgang18.08.2025 | 17:08
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich habe eine Frage zur Beantragung meiner Rente. Der Sachverhalt ist folgender: im Jahr 2028 würde ich mit 66,5 Jahren meine Altersrente beziehen. Nun habe ich zum 1.1.26 eine Rente als langjährig Versicherter beantragt, und zwar als Teilrente von 50 %. Ich werde weiterhin berufstätig sein, aber mit reduzierter Stundenzahl. Nun habe ich folgende Frage: Ist meine Annahme richtig, dass die nicht gezahlte Teilrente in Höhe von 50 % mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze nachgezahlt wird? Oder ist das nicht der Fall und es ist für mich günstiger, eine Teilrente von 99,9 % zu beantragen (um meinen Anspruch auf Krankengeld zu erhalten)? Vielen Dank für eine Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolfgang,

 

es findet keine Nachzahlung der aufgrund der Teilrente nicht zur Auszahlung gekommen Beträge statt. Dies gilt sowohl für das Erreichen der Regelaltersgrenze als auch den Wechsel in eine andere  Teilrente oder Vollrente.

 

Welche Teilrentenhöhe für Sie am geeignetsten ist, können wir nicht beurteilen. Sie können die Teilrente in Höhe von 10 - 99,99 Prozent Ihrer Vollrente beantragen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Unnötig kompliziertam 18.08.2025 | 17:38
Wenn Sie am 1.1.2026 in eine "Rente für langjährig Versicherte " beziehen, macht es keinen Sinn, nur eine Teilrente von 50 Prozent zu beziehen. Nehmen Sie einfach eine 99,9%-Teilrente. Und wenn Sie trotzdem nur eine 50%-Teilrente haben wollen, wird die andere Hälfte natürlich NICHT nachgezahlt, wenn Sie Ihre Regelaltersgrenze erreichen. Wie kommen Sie auf diese Schnapsidee? Wenn der zweite Teil erst später in Anspruch genommen wird, fallen darauf halt weniger Abschläge an. Aber, siehe oben, 50 Prozent machen keinen Sinn.
Uweam 18.08.2025 | 18:53
Ich frag mich wirklich, ob die Leute sich das nicht bis zu Ende ausrechnen. Alles außer einer 99,99-prozentigen Teilrente macht überhaupt keinen Sinn
Lupeam 18.08.2025 | 18:58
Lesen Sie die zahlreichen Beiträge zu ähnlichen Fragen zur Teilrente und selbst Sie werden erkennen, wie unsinnig Ihr Vorhaben ist. Wo haben Sie das denn mit der „ angeblichen“ Nachzahlung aufgeschnappt? Vergessen Sie das mal ganz schnell!
Klausam 19.08.2025 | 08:22
Guten Morgen Wolfgang, eine Teilrente unter den 99,99% macht keinen Sinn. Sie erhalten bei niedriger Teilrente den "nicht in der Zeit nicht genommenen" Betrag nicht als Einmalsumme nach dem regulären Renteneintritt ausbezahlt. Letztendlich verzichten Sie in der Zeit auf die Hälfte ihrer Rente. Auch steuerlich rechnet sich das überhaupt nicht. MfG Klaus
Deutsche Rentenversicherung
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