Hallo Es,
ja, das ist natürlich möglich. Aber beachten Sie, dass der Teilrentenanteil, den Sie ab 63 Jahren in Anspruch nehmen, den Abschlag von max. 14,4 % hat und behält! Lediglich der andere, noch nicht in Anspruch genommene Rententeil bleibt ggf. abschlagsfrei.