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Experten-Antwort

Teilrente mit Angehörigen-Pflege statt Rente mit Abzug

von Conny12.06.2021 | 15:06
103 Ansichten
3 Antworten

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Ich pflege seit vielen Jahren meinen Ehemann neben meiner Vollzeitbeschäftigung mit 38,5 Stunden. Da ich es einfach nicht mehr schaffe, wollte ich jetzt mit 63 Jahren die Rente mit 63 unter Abzügen beantragen. Die 35 Jahre erfülle ich. Lohnt sich, da ich ja weiterhin pflege und dann ja auch Beiträge der Pflegekasse für mich in die Rentenkasse gezahlt würden, evtl. eine hohe Teilrente (evtl. 99 %) eher? Solange, bis ich ohne Abzüge in Rente gehen kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Conny,

ergänzend zu den vorherigen beiden Beiträgen darf ich noch anmerken, dass für die Pflegetätigkeit nur dann Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, wenn Ihr Ehemann mindestens den Pfleggrad 2 hat und Sie ihn wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in der häsulichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Siehe hieram 12.06.2021 | 19:36
Wenn Sie eine vorgezogene Altersrente mit 63+ beanspruchen, bleiben Ihnen die Abschläge auch bei der nachfolgenden Regelaltersrente erhalten. Im Übrigen siehe Beitrag von @W°lfgang.
W°lfgangam 12.06.2021 | 18:55
Hallo Conny, bis zum Beginn Ihrer Rente (63) erhöht die Pflegetätigkeit Ihre Rente leider nicht, da Ihre Wochenarbeitszeit über 30 Std. liegt. Ab Beginn Ihrer Altersrente (63) - und Beendigung Ihrer Beschäftigung bzw. Reduzierung auf max. 30 Wochenstd. - wird die Pflegekasse Beiträge in Ihr Rentenkonto einzahlen, die erst/mit Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze Ihre lfd. Altersrente erhöhen werden. *) Eine Reduzierung der Altersrente ab 63 auf 99 % ist bis zur Regelaltersrente nicht erforderlich, da Sie auch bei Vollrente die Pflegeversicherungsbeiträge rentensteigernd erhalten. Erst ab Regelaltersgrenze - sofern Pflegetätigkeit weiterhin besteht - wäre die Altersrente auf 99 % Teilrente zu reduzieren, damit die Pflegekasse weiterhin Beiträge zahlt. <- Da die Pflegekassen darüber grundsätzlich erst bis rd. 4 Monate nach der Regelaltersgrenze informieren, sollten Sie die Teilrente bei Ihrer DRV _spätestens_ im Monat des Erreichens Ihrer Regelaltersrente 'beantragen'. *) ein Hinweis an die Pflegekasse kann nicht schaden, wenn Sie ab Tag X Ihre Beschäftigung aufgeben, damit die die Beitragszahlung aufnehmen können. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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