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Experten-Antwort

Teilrente (Änderung von Voll- in Teilrente)

von D2528.04.2025 | 08:43
338 Ansichten
3 Antworten
Hallo, kann ich nach Erwerb der abschlagsfreien Vollrente nach 45 Arbeitsjahren mit 64 Jahren später mit 66,5 Jahren die Teilrente aufgrund weiterer Pflege eines Angehörigen beantragen (Änderung von Vollrente auf Teilrente)? Viele Grüße D25.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.04.2025 | 12:02

Hallo D25,

 

Sie können bei Bezug einer Altersvollrente jederzeit in eine Teilrente wechseln (Höhe: zwischen 10,00% und 99,99% der Vollrente) und dann auch später wieder zum Bezug einer Vollrente zurückkehren. Die Teilrente wird formlos beantragt und kann frühestens mit Beginn des auf den Antrag folgenden Monats beginnen.

 

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Batrixam 28.04.2025 | 08:46
Hallo, ja, der Wechsel zwischen Vollrente und Teilrente (und auch zurück) ist jederzeit für die Zukunft (ab Folgemonat der Mitteilung) möglich.
Schadeam 28.04.2025 | 09:44
Bei Pflege eines Angehörigen wäre ab Regelalter die Teilrente mit 99,))% die optimale Sache, weil dann die Pflegekasse weiterhin Beiträge zahlt, die die Rente von Jahr zu Jahr steigern. Einfach kurz vor Erreichen des Regelalters formlos mit einem 3 Zeiler (oder online im Kundenportal) beantragen.
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