Hallo, Hortensie,
wenn Ihr Einkommen vom 01.10.2019 bis 31.12.2019 6300 EUR nicht überschreitet, kommt es in 2019 nicht zu einer Kürzung der Altersrente. Liegt Ihr Einkommen darüber, kommt es zu anteiligen Kürzungen. Ab 01.01.2020 haben Sie dann ebenfalls wieder die Möglichkeit max. 6300 EUR im Kalenderjahr hinzuzuverdienen, dann lt. Ihren Vorgaben in neun Beschäftigungsmonaten bis 30.09.2020.
Ob und inwieweit das zu einer Kürzung Ihre monatlichen Rente führt, können Sie unter dem bereits genannten Link prüfen. Nach Beendigung der Beschäftigung neben der Rente würde die Rente wieder in voller Höhe zustehen.
Sollten Sie nach der Prüfung im Hinzuverdienstrechner weitere Fragen haben empfehlen wir Ihnen, eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe aufzusuchen um den Sachverhalt abschließend zu klären.