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Experten-Antwort

Teilrente oder Weiterbeschäftigung

von Hortensie23.01.2019 | 14:07
102 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich kann (nach 45 Jahren+8Monaten) am 1.10.2019 ohne Abschlag in Rente gehen. Danach möchte ich noch ca. 1 Jahr weiterarbeiten in Teilzeit (3/4 Stelle)damit auch noch weiterhin Beiträge eingezahlt werden. Wie verhält sich das mit einer Teilrente und Weiterbeschäftigung? Ist dies günstiger für mich? Danke für Ihre Antwort! Gruß Hortensie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Hortensie,

wenn Ihr Einkommen vom 01.10.2019 bis 31.12.2019 6300 EUR nicht überschreitet, kommt es in 2019 nicht zu einer Kürzung der Altersrente. Liegt Ihr Einkommen darüber, kommt es zu anteiligen Kürzungen. Ab 01.01.2020 haben Sie dann ebenfalls wieder die Möglichkeit max. 6300 EUR im Kalenderjahr hinzuzuverdienen, dann lt. Ihren Vorgaben in neun Beschäftigungsmonaten bis 30.09.2020.

Ob und inwieweit das zu einer Kürzung Ihre monatlichen Rente führt, können Sie unter dem bereits genannten Link prüfen. Nach Beendigung der Beschäftigung neben der Rente würde die Rente wieder in voller Höhe zustehen.

Sollten Sie nach der Prüfung im Hinzuverdienstrechner weitere Fragen haben empfehlen wir Ihnen, eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe aufzusuchen um den Sachverhalt abschließend zu klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

DRVam 23.01.2019 | 19:41
Geben Sie die erforderlichen Daten in den Flexirentenrechner ein und Sie wissen, wie sich der Hinzuverdienst auf Ihre Rentenhöhe auswirkt. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati…
W*lfgangam 23.01.2019 | 20:33
Hallo Hortensie, 01.10. ...ein ziemlich idealer Beginn der 'fetten' Flexirente bei zunächst sogar vollem Einkommen - oder bei reduziertem/passendem Hinzuverdienst sogar als Vollrente. 2020 dann ggf. kompletter Wegfall der Voll- oder Teilrente und Wiederaufleben bei neuem Rentenantrag 'irgendwann' in 2020 als Teil- oder sogar Vollrente, wenn der dann ab (neuem) Rentenbeginn erzielte Hinzuverdienst das wieder zulässt. Kompliziertes Thema, das sich besser in der nächsten Beratungsstelle beurteilen lässt! Ggf. liegen bis dahin auch erste Erkenntnisse vor, ob die DRV/der Gesetzgeber das so weiter mitmacht ...Forumsaussagen zufolge, ist da was im Busche. Gruß w.
Hortensieam 24.01.2019 | 13:14
Vielen Danke für die Antworten! Ich werde mich vor Ort bei der Rentenversicherung informieren. Gruß Hortensie
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