Hallo Blacky,
an die Ausführungen vom User "schön wär's" kann verwiesen werden.
Wenn Sie am 01.09.2025 in eine Altersrente für langjährig Versicherte gehen, werden Ihnen Abschläge berechnet. Die Abschläge bemessen sich immer Anhand des Regelalters am 01.05.2029 (0,3% für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns).
Wird nun eine 50% Teilrente ab 01.09.2025 beantragt, werden für diese Teilrente lebenslänglich 13,2 % Abschläge berechnet. Werden zum 01.05.2026 die Anderen 50 % beantragt, werden auf diese "neuen 50 %" immer noch lebenslänglich 10,8% Abschläge berechnet. Werden die "neuen 50 %" zum 01.05.2027 beantragt, sind es immer noch 7,2 % Abschläge.
Sobald einmal eine Abschlagsbehaftete Altersrente beantragt wurde, auch als Teilrente, so werden die Abschläge immer bis zum 01.05.2029 hochrechnet.
Wenn Sie die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen möchten, müssen Sie einen Rentenbeginn vor 01.05.2027 um jeden Preis vermeiden.
Die Beiträge, die Sie während Rentenbezug zahlen, werden im Rahmen einer Neuberechnung zum 01.05.2029 abschlagsfrei auf die Rente drauf geschlagen. Bitte beachten Sie, dass diese Neuberechnung immer erst zum Regelalter geschieht, auch wenn die Beschäftigung vorher beendet wird und eine Teilrente in eine Vollrente umgewandelt werden soll.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam