Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

teilrente und arbeiten

von hansii18.12.2015 | 11:20
1964 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich hatte im Mai 2014 einen Herzinfarkt und war zuvor 3 Monate wegen Burnout krank geschrieben. Ich kabe rückwirkend eine unbefristete teilweise berufsunfähigkeitsrente bewilligt bekommen. ich arbeite wieder mit 5Std./ 5 Tage die Woche. Bin 57 Jahre alt und habe einen Schwerbehindertenausweis. Meine Frage: Laut der Rentenberechnung wurde meine Rente so berechnet wie wenn ich bis 60 Jahre gearbeitet hätte und mit 10.8 % Abschlag. Kann ich die Höhe meiner Rente beeinflußen wenn ich über das 60. Lebenjahr hinaus arbeite, zum beispiel bis 64 und 2 Monate. Gruß

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo hansii,

sofern Sie 1959 geboren sind, würden Sie mit 64 Jahren und 2 Monaten die reguläre Altersgrenze für die Altersrente für Schwerbehinderte erreichen (Voraussetzung mind. 50 % Behinderung im Zeitpunkt des Rentenbeginns). Diese Rente wäre eigentlich nicht mit Abschlägen verbunden.

Jedoch bleibt für die Entgeltpunkte, aus denen bereits eine Rente berechnet wurde, auch für die Folgerente die Höhe der Abschläge gleich. Das würde in Ihrem Fall die Hälfte der bis zum Beginn der teilweisen EM-Rente erreichten Entgeltpunkte betreffen - diese hätten also weiter den Rentenabschlag von 10,8%. Die andere Hälfte und die durch Ihre derzeitige Arbeit noch dazukommenden Entgeltpunkte bekommen bei dem genannten Rentenbeginn keine Abschläge.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wäre bei einem Geburtsjahr 1959 im Übrigen frühestens mit 61 Jahren und 2 Monaten möglich.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolfgang,

ich schätze Ihre Beiträge eigentlich sehr - sie zeugen von viel Fach- und auch Rund-Herum-Wissen und Engagement für die "Kunden". Aber hier kann ich Ihnen nicht ganz folgen. Es geht aus meiner Sicht bei einer bestehenden Erkrankung/Erwerbsminderung weniger um "Optimierung", als darum, was möglich ist. Einfach bis 64+2 arbeiten - wie von hansii gefragt - reicht nicht, um die Abschläge wegzubekommen (das war der Inhalt meiner Antwort auf die Frage). Alles andere sind Gedankenspiele, die voraussetzen, dass hansii in den genannten zwei Jahren entweder gesund genug ist, um wieder voll zu arbeiten oder mit seinen 5 Stunden/Tag genug verdient, um seinen Lebensunterhalt auch ohne die Rente sicher zu stellen. Und da haben wir noch gar nicht gerechnet, wie lange er die ungeminderte Altersrente beziehen müsste, um einen eventuellen Verzicht auf die EM-Rente wieder auszugleichen - solche Rechnungen stellen Sie doch sonst auch gern an.

Für mich persönlich gibt es bei einer EM-Rente nur eine Frage: Kann ich mindestens 6 Stunden ohne gesundheitliche Probleme (hier wegen der BU: in einem zumutbaren Beruf) arbeiten - dann kann natürlich die Rente ohne Probleme eingestellt werden. Oder ich kann das nicht - dann brauche ich die EM-Rente. Für "Optimierung" sehe ich da wenig Spielraum und möchte mich daher nicht daran beteiligen, dem Frager vielleicht Hoffnungen zu machen, die aus meiner Sicht nicht realistisch sind.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolfgang,

ich schätze Ihre Beiträge eigentlich sehr - sie zeugen von viel Fach- und auch Rund-Herum-Wissen und Engagement für die "Kunden". Aber hier kann ich Ihnen nicht ganz folgen. Es geht aus meiner Sicht bei einer bestehenden Erkrankung/Erwerbsminderung weniger um "Optimierung", als darum, was möglich ist. Einfach bis 64+2 arbeiten - wie von hansii gefragt - reicht nicht, um die Abschläge wegzubekommen (das war der Inhalt meiner Antwort auf die Frage). Alles andere sind Gedankenspiele, die voraussetzen, dass hansii in den genannten zwei Jahren entweder gesund genug ist, um wieder voll zu arbeiten oder mit seinen 5 Stunden/Tag genug verdient, um seinen Lebensunterhalt auch ohne die Rente sicher zu stellen. Und da haben wir noch gar nicht gerechnet, wie lange er die ungeminderte Altersrente beziehen müsste, um einen eventuellen Verzicht auf die EM-Rente wieder auszugleichen - solche Rechnungen stellen Sie doch sonst auch gern an.

Für mich persönlich gibt es bei einer EM-Rente nur eine Frage: Kann ich mindestens 6 Stunden ohne gesundheitliche Probleme (hier wegen der BU: in einem zumutbaren Beruf) arbeiten - dann kann natürlich die Rente ohne Probleme eingestellt werden. Oder ich kann das nicht - dann brauche ich die EM-Rente. Für "Optimierung" sehe ich da wenig Spielraum und möchte mich daher nicht daran beteiligen, dem Frager vielleicht Hoffnungen zu machen, die aus meiner Sicht nicht realistisch sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Schadeam 18.12.2015 | 14:55
Ja,
W*lfgangam 18.12.2015 | 18:28
Hallo Experte/in, ich mache es jetzt mal 'kompliziert' im Sinne bestmöglicher Optimierung der künftigen Altersrente ;-) Läuft die Teilrente bis zur Altersrente weiter, sind die halben gekürzten EP auch Bestandteil der späteren AR. Wie wird hansii die Kürzung wieder los? ...die TEM muss weg, für mind. 2 Jahre vor der Folge-AR - richtig? Und wie wird er die los, sicher nicht durch Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen, da dann nur ein 'Ruhen' der Rente erfolgt (oder reicht das schon aus?). Auch ein Vollzeitjob zur Eliminierung der TEM wäre fraglich, wenn es auf Kosten der eigenen Gesundheit geht/TEM läuft latend/Nullzahlung weiter/Versicherungsfall geht nicht verloren. Bei einem gleichzeitigem Verzicht auf die TEM müsste es doch aber klappen, dass bei der AR nur die dann zu berücksichtigenden (Nicht)Abschläge auf alle EP anzuwenden sind? Wenn hansii innerhalb dieser 2-Jahresfrist erneut Herzkasper kriegt, wird es natürlich ganz spannend – gilt der alte Versicherungsfall/Zurechnungszeit bis 60, gilt der neue/Zurechnungszeit bis 62 ?? Und wer jetzt denkt, dass ist doch alles nur fiktiv ...hey, hansii steht vor Ihrem Schreibtisch und stellt genau nur diese einfache Frage: "Wie mache ich es am Besten für die Altersrente?" ...hat er so genau/einfach hier zwar nicht gefragt - weil ihm die potentiellen Möglichkeiten nicht bekannt sind, dafür gibt ja Berater ;-) Gruß w.
hansiiam 19.12.2015 | 14:55
Hallo W*lfgang, vielen Dank für Deine Antwort, allerdings hat es bei mir viele weitere Fragen ausgelöst. Kann man die TEM tatsächlich 2 Jahre vor der AR wieder wegbekommen und wo kann ich mich da beraten? Welchen Weg würdest Du persönlich gehen wen Du an meiner Stelle wärst? Gruß hansii
W*lfgangam 19.12.2015 | 18:30
Hallo hansii, hier werden kaum 1/2 Dutzend Mitleser in der Lage sein, meinen 'verqueren Gedankenspielen' rechtlich zu folgen/sie zu bewerten/korrigieren/zuzustimmen. Warten wir daher die Experten/in-Antwort ab ...und letztendlich wirst Du eine konkrete Antwort nur von der DRV selbst erhalten können. Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster: keine DRV-Beratungsstelle wird Dir diese Konstellation mit Ergebnis aufschlüsseln können/wollen. ...ich auch nicht/aber immerhin Gedanken gemacht ;-) >Welchen Weg würdest Du persönlich gehen Montag abwarten, was bis dahin an zielführenden Antworten kommt ... Gruß w.
W*lfgangam 21.12.2015 | 20:19
Hallo Experte/in, richtig, es war etwas 'rechtstheoretisch' gedacht und dürfte kaum Praxisbezug haben. Annahme von mir, er ist trotz Vollbeschäftigung weiterhin - med. gesichert - VEM, die letzte Hinzuverdienstgrenze überschritten, die Rente ruht daher. Ziel ist ja, später eine AR ohne vorausgehende Abschläge zu erhalten. Frage daher, reicht das bloße _Ruhen_ der VEMRT schon aus oder muss er pro forma auf die Rente _verzichten_? In beiden Fällen hat er keine Rente, ist klar ...mit geht es nur darum, wie er zuverlässig die Abschläge wieder los werden könnte, insbesondere, wenn er tatsächlich bis zu abschlagsfreien AR voll durchstartet – wie gesagt/wider der eigenen Gesundheit ...nicht das es in diesem konstruierten Fall heißt "hätten Sie mal besser auf die Rente verzichtet, ruhen reicht nicht, die gekürzten EP bleiben bestehen". Das mit der Rentabilität steht ja noch auf einem anderen Blatt/eine TEMRT weiter laufen zu lassen neben zulässigem Hinzuverdienst in den möglichen Grenzen – für AT-Beschäftige sieht das schon anders aus/da ist eine parallele Rente nur ein Zubrot ...ja, es gibt solche 'Verrückten'/Gesundheit egal :-) Gruß w.
hansiiam 23.12.2015 | 10:09
Hallo Experte und W*lfgang, grundsätzlich ist mir es klar dass das nur theoretische Gedankengänge sind. Allerdings wäre es mir mir hilfreich, wie es mit der TEM -Rente aussieht, wenn ich vor (?) meiner regulären Altersrente nur mit dem Einkommen meiner Teilzeitarbeit lebe, da meine Frau auch noch Teilzeit arbeitet. Ist es grundsätzlich möglich und kann ich die Wirtschaftlichkeit bei der DRV ausrechnen lassen. Gruß hansii
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026