Hallo Bernd,
Ihre Rente wird mit Erreichung der Regelaltersrente neu berechnet. Dabei werden die Beiträge, die Sie während des Bezugs der vorgezogenen Altersrente eingezahlt haben, in die Berechnung einbezogen. Sie sollten daran denken, dass Sie nach Beendigung der Beschäftigung noch Ihren Teilverzicht widerrufen. Dann erhalten Sie die Vollrente, also 100%.