Ob es so machbar ist, kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, da die entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag beachtet werden muss. Eine Teilrente KANN möglich sein, wenn im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag von einer Vollrente die Rede ist. Hier hilft Rücksprache mit der Personalvertretung/Personalrat oder eine juristische Beratung zum Arbeitsrecht um Klarheit zu erlangen. Sollte es möglich sein, reichen Sie dann die letzte Lohnbescheinigung vor dem Rentenbeginn ein, aus der sich auch die Jahreswerte ergeben, erst dann kann die Rente berechnet werden.