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Experten-Antwort

Teilrente und Arbeitgeber soll nichts davon wissen

von Annegret 21.08.2025 | 20:08
2172 Ansichten
9 Antworten
Guten Abend, ich könnte ab sofort Teilrente mit Abschlägen beantragen. Aus verschiedensten Gründen möchte ich nicht, dass der Arbeitgeber bis zu meinem irgendwann anstehenden Austritt aus der Firma davon erfährt. Ich würde auf die Hochrechnung verzichten, die Daten bis Ende 2024 liegen der Rentenversicherung vor und würden mir als Maßstab reichen. Bei Eintritt in die Regelaltersrente Anfang 2029 und ggf. Weiterarbeit bis dahin wird die Rente ja sowieso noch mal neu berechnet. Ist das so machbar? Vielen Dank im Voraus, Annegret

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.08.2025 | 07:46

Ob es so machbar ist, kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, da die entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag beachtet werden muss. Eine Teilrente KANN möglich sein, wenn im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag von einer Vollrente die Rede ist. Hier hilft Rücksprache mit der Personalvertretung/Personalrat oder eine juristische Beratung zum Arbeitsrecht um Klarheit zu erlangen. Sollte es möglich sein, reichen Sie dann die letzte Lohnbescheinigung vor dem Rentenbeginn ein, aus der sich auch die Jahreswerte ergeben, erst dann kann die Rente berechnet werden. 

8 Antworten

Arbeitsrecht macht die DRV nichtam 21.08.2025 | 21:09
Das ist der Rentenversicherung völlig egal, ob Sie weiterarbeiten oder nicht oder was Sie IHrem Arbeitgeber sagen oder auch nicht. Das Arbeitsrecht ist absolut kein Thema für die Rentenversicherung. Sie sind mit Ihrer Frage hier also völlig falsch. Es gibt Juristen, die sagen, dass der Bezug einer Rente dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss als Nebenpflicht, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebt. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit hoch , dass er das von der Krankenkasse sowoeso erfährt. Ein Kündigungsgrund für den Arbeitsgeber ist es allerdings prinzipiell nicht, wenn Sie eine Rente parallel zur Weiterarbeit beziehen. Und es kann natürlich auch sein, dass im Arbeits-oder Tarifvertrag etwas steht, dass zum Beispiel bei Bezug einer Rente automatisch das Arbeitsverhältnis endet. Wenn Sie in einem solchen Fall eine Rente verschweigen , sind Sie vertragsbrüchig mit ausgesprochen unangenehmen Folgen für Sie. Aber hey, Ihre Entscheidung! PS: Sie könnten natürlich auch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Nur so `ne verrückte Idee...
Vorsichtam 21.08.2025 | 21:28
Ihr Ansinnen ist mindestens heikel und birgt potentiell einige Fallstricke, arbietsvertragliche und eventuell auch steuerliche und die Sozialversicherungen betreffend. Hier sollten Sie mindestens Ihren Arbeitsvertrag oder, falls vorhanden, Ihren Tarifvertrag prüfen lassen von einem Rechtsexperten. https://www.anwalt.de/rechtstipps/rentenbezug-mitteilungspflicht…
Krankenkäseam 22.08.2025 | 05:01
Der Arbeitgeber erfährt es dann aber spätestens bei Datenmeldungen an die Krankenkasse, weil Rentner (auch Teilrentner) anders verschlüsselt werden durch das Datensystem zur Zahlung der KV, dann eine Fehlermeldung und Rüge an den Arbeitgeber rausgeht. Also es geht kurzfristig "gut" aber sobald irgendwelche Datensätze von KV und AG verschickt werden, ist es rum.
Krankenkäseam 22.08.2025 | 05:01
Der Arbeitgeber erfährt es dann aber spätestens bei Datenmeldungen an die Krankenkasse, weil Rentner (auch Teilrentner) anders verschlüsselt werden durch das Datensystem zur Zahlung der KV, dann eine Fehlermeldung und Rüge an den Arbeitgeber rausgeht. Also es geht kurzfristig "gut" aber sobald irgendwelche Datensätze von KV und AG verschickt werden, ist es rum.
Flauscham 22.08.2025 | 05:57
Mal abgesehen davon, dass das arbeitsrechtlich echt nach hinten losgehen kann (Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag etc.), weil sie Ihren Mitteilungspflichten nicht nachkommen, wird der Arbeitgeber davon erfahren. Eine Berechnung aus den Entgeltdaten bis Ende 2024 macht die Rentenversicherung nicht (zumal das auch eine Hochrechnung wäre). Verzichten Sie komplett auf eine Hochrechnung wird das tatsächliche Entgeltmeldung abgewartet (bis zum Rentenbeginn). Kommt die nicht, dann erinnert die Rentenversicherung ihren Arbeitgeber daran.
Keine gute Idee!am 22.08.2025 | 06:12
Das wird nicht klappen. Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber den Rentenbezug verschweigen wollen, ist das Arbeitsverhältnis vermutlich nicht das Beste. Lassen Sie dann besser die Finger davon, bevor Sie sich diese verbrennen. Wie schon in anderen Threads erwähnt, das ist nicht Sache der Rentenversicherung!
Wofür das alles?am 22.08.2025 | 08:51
Und warum genau wollen Sie diese "windige" Schapsidee mit dem Verschweigen überhaupt umsetzen? Wenn Sie ungefähr Ihre statische Lebenserwartung erreichen (plus-minus ungefähr 83 Jahre), ist es finanziell völlig egal, ob Sie jetzt eine Vollrente (oder Teilrente) beziehen mit entsprechend hohen Abschlägen, oder erst, wenn Sie Anfang 2029 in die Regelaltersrente gehen. Wenn Sie später sterben, wäre die Rente erst ab 2029 sogar günstiger für Sie gewesen. Außerdem zahlen Sie bei gleichzeitigem Bezug von Gehalt und Rente wegen der Steuerprogression eine höhere Einkommensteuer auf die Rente, als später, wenn Sie nur noch die Rente beziehen.
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