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Experten-Antwort

Teilrente und Arbeitslosengeld

von Dimi28.11.2016 | 22:51
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 63 Jahre alt und beziehe seit 2 Jahren 1/3 Teilrente für Schwerbehinderte. Als Angestellte im Öffentlichen Dienst arbeite ich bis zu der bestimmten Hinzuverdienstgrenze weiter. Von meinem Monatslohn wird regelmäßig die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Meiner Meinung nach, brauche ich kein Arbeitslosengeld, falls ich arbeitslos werde, weil ich sofort meine Vollrente für Schwerbehinderte beantragen kann. Sollte diese Versicherung in diesem Fall nicht abfallen?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dimi,

„Pausenfachfrau“ hat Ihnen aus meiern Sicht bereits den zutreffenden Hinweis gegeben. Im Zweifel sollten Sie sich an die für Sie zuständige Arbeitsagentur wenden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schilas Mama, da das „Expertenteam“ wöchentlich wechselt, wäre es in Ihrem Fall angesagt gewesen, einen neuen Beitrag einzustellen, um zeitnah beantwortet zu werden, zumal Ihre Konstellation vom Ersteintrag abweicht.

Bei der Versicherungsfreiheit von Altersrentnern in der Arbeitslosenversicherung ist es unabhängig, um welche Art von Altersrente es sich handelt. Die Versicherungsfreiheit bezieht sich auf den Vollrentenbezug vor Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze. Bei dem von Ihnen neben dem Rentenbezug ausgeübten Minijob, handelt es sich um einen Hinzuverdienst innerhalb der gesetzlichen Hinzuverdienstgrenze und der Geringfügigkeitsgrenze. Sie bleiben somit als Altersvollrentner sozialversicherungsfrei. Sobald Sie jedoch die 450,00 Euro monatlich (Geringfügigkeitsgrenze) überschreiten, werden Sie in der Arbeitslosenversicherung pflichtig, auch wenn Ihnen bei der Hinzuverdienstregelung ein zweimaliges Überschreiten im Kalenderjahr eröffnet wird. Hier muss also eine Trennung zwischen Hinzuverdienstgrenze beim Bezug einer Altersvollrente (vor vollendeter Regelaltersgrenze) und dem Eintritt der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung (Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze) beachtet werden. Die Korrekturforderung der Krankenkasse (Einzugsstelle) ist somit rechtens.

Übrigens ein Dankeschön an W*lfgang (06.12. – 00:27h). Aufgrund Ihrer unermüdlichen Mitarbeit konnten wir die Frage endlich beantworten!

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5 Antworten

Pausenfachfrauam 29.11.2016 | 06:46
Sie sind als Beschäftigter in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III. Der Gesetzgeber hat eine Versicherungsfreiheit für Bezieher einer vorgezogenen Alters(teil)rente nicht vorgesehen, so dass der Abzug rechtmäßig ist. Erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt dieser gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB III.
Dimiam 29.11.2016 | 10:33
Danke für Ihre Antwort.
Schilas Mamaam 02.12.2016 | 12:08
NACHGEFRAGT ! Sehr geehrte Forumteilnehmer, sehr geehrte Experten, In diesen Beiträgen stand, dass eine Versicherungsfreiheit für Teil-Rente in der Arbeitslosenversicherung nicht gegeben ist. Was ist mit den Beziehern der Altersrente für Besonders langjährig Versicherte. Altersvollrentner- Der Gesetzgeber hat die Altersvollrente für diesen Personenkreis vorgezogen. Zu den Fakten. Minijob = 10 Monate 450,00 € /2 Monate 900,00 €(wegen Weihnachtsgeld jeweils 100 %) Im Jahr 2015 wurde keine Arbeitslosenversicherung abgezogen. Im Jahr 2016 = gleiche Konstellation - die Krankenkasse verlangt die Korrektur der Arbeitslosenversicherung. Bitte um Hilfestellung und Aufklärung. Mfg. Christina
W*lfgangam 06.12.2016 | 00:27
Zitat von Schilas Mama anzeigen
Hallo Schilas Mama, Sie können doch nicht erwarten, dass hier - schon nach 'nur' 3 Tage nach Ihrer Zusatzfrage - noch ein Experte allgemein/im Detail auf Ihre Frage antwortet, tztztz ...Sie wissen doch, nach den Forenregeln sind 'Zusatzfragen' rein gar nicht erlaubt/noch werden Sie beantwortet ;-) Ich hoffe, dass sich dadurch (ob meiner 'unverschämten Ansage') 'einer' der morgen erwachten Experten/in findet, nicht nur einfach hier 'hinten' nachzulesen, sondern auch einer schlichten Nachfrage so einen Hauch von Antwort generieren zu können ... *Glauben versetzt bekanntlich Berge … ;-) Gruß w.
W*lfgangam 09.12.2016 | 17:01
Ein Dankeschön an Sie - ich weiß, Sie haben einen *Scheißjob, auf Alles immer eine Antwort finden zu müssen/neben der eigentlichen Arbeit ...besonders bei diesen 'Nebengeräuschen' :-) Gruß w.
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