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Experten-Antwort

Teilrente und Betriebsrente

von Joe13.11.2023 | 18:45
172 Ansichten
7 Antworten

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Warum kann bei Erreichen der Regelrente die Betriebsrente ausgesetzt werden, wenn mann eine Teilrente beantragt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.11.2023 | 10:00

Hallo Joe,

 

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Betriebsrentenrecht zu beantworten. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich Sie mit Ihrer Frage an den für die Zahlung der Betriebsrente zuständigen Versorgungsträger verweisen muss.

 


 

6 Antworten

Miffyam 13.11.2023 | 19:30
Das ist aber ziemlich alt. Er hat sogar noch von 6300 € geredet.
Fritzeam 13.11.2023 | 19:33
Das stimmt, aber die Aussagen Teilrente /Betriebsrente sind dafür umfangreich. Und nach Zuverdienst wurde ja nicht gefragt.
Nicht der Aufgabenbereich der gesetzlichen Rentenversicherung am 13.11.2023 | 20:03
Ist ja auch nicht der Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern eine Frage für die Stelle, die die Betriebsrente zahlt.
Joeam 13.11.2023 | 21:38
Danke für die bisherigen Erläuterungen. Ja natürlich ist es eine Regelung der Ruhegeldverordnung des jeweiligen Betriebsrententrägers. Aber warum kann die Betriebsrente voll gekürt werden, wenn man nur auf 0,01 % der Regelrente verzichtet? Die Teilrente ermöglicht, freiwillige Rentenbeiträge einzuzahlen, die sich als Sonderabgaben steuermindernd auswirken und andererseits die Rente erhöhen. Die Betriebsrente hat man sich ja auch über die Jahre der Betriebszugehörigkeit erdient. Ich vermute, dass die Ruhegeldverordnungen noch nicht auf den neusten Stand der Flexirente angepasst wurden und deshalb die Vollrente als Bedingung noch hinterlegt ist.
Königam 14.11.2023 | 07:51
Zitat von Joe anzeigen
Ihre Vermutungen in Ehren. Es ist aber ganz einfach! Weil die entsprechenden zahlenden Stellen das in ihren Satzungen so bestimmt haben. Rechtsänderungen müssen Sie mit diesen abklären und liegen nicht im Ermessen der Rentenversicherung. Damit ist dieses Thema hier im Forum nicht relevant! Hier wird ja auch nicht diskutiert, aus welchen Gründen für einen noch arbeitenden Rentner noch ein Krankengeldanspruch besteht, wenn er statt einer Vollrente eine Teilrente von 99,99% bezieht. Das ist einfach nur Bürokratie und eigentlich Aufgabe des Gesetzgebers einen derartigen Unsinn abzuschaffen.
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