Guten Tag Conny,
in Ihrem Fall dürfte das Vorgehen der Krankenkasse darauf zurückzuführen sein, dass die Arbeitsunfähigkeit schon vor dem Rentenbeginn aufgetreten ist. Die Kürzung des Krankengeldes betrifft allerdings das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, daher können wir diese Frage im Rahmen des Expertenforums nicht beantworten.
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