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Experten-Antwort

Teilrente und RV- Beiträge durch Pflege

von Galwani07.08.2019 | 14:59
96 Ansichten
7 Antworten
Hallo, Ich hab Rv- Beitrag durch Pflege erlangt. Einmal 1,5 Jahre mit Stufe 3, und 2 Monate Stufe 5. Ich erhalte eine Teilrente. Werden die erworbenen „Punkte“ auf den Rest der Rente- also die nicht in Anspruch genommene Rente berücksichtigt? Also habe ich erst später was davon? Gruß Galwani

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 07.08.2019 | 16:50

Hallo Galwani,

bei Teilerwerbsminderungsrente werden neben dem Rentenbezug erworbene weitere Rentenzeiten zum nächsten Leistungsfall/zur nachfolgenden Rente berücksichtigt.

Dies kann eine volle Erwerbsminderungsrente oder später eine Altersrente sein.

In welchem Umfang diese zusätzlichen Rentenzeiten dann tats. zu einer nachfolgend höheren Rente führen, vermag vorab niemand zu beurteilen.

Nach Renten aus gesundheitlichen Gründen kommt es bei der anschließenden Altersrente durchaus häufig zu Konstellationen, wo die Altersrente -trotz einem deutlichen plus bei den vorhandenen Rentenjahren- nicht adäquat steigt bzw auch gar nicht steigt. Das hängt damit zusammen, dass ja auch die Rente aus gesundheitlichen Gründen bereits in der Zukunft liegende Zeiten enthält (die sog. Zurechnungszeit).

Wichtig: Bei nahtlos anschließenden Rente, z.B. Altersrente nach voller Erwerbsminderungsrente, ist sichergestellt, dass die Folgerente nicht geringer ausfallen kann als die vorher bezogene.

Experten-Antwortam 07.08.2019 | 15:05

Hallo Galwani,

das kommt auf den Einzelfall an.

Wenn Sie eine Altersteilrente VOR Erreichen der indiv. Regelaltersgrenze beziehen, dann werden Zuschlagsentgeltpunkt ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (für alle zusätzlichen Zeiten neben dem Teilrentenbezug)gutgeschrieben.

Wenn Sie eine Altersteilrente NACH Erreichen der indiv. Regelaltersgrenze beziehen, dann werden Zuschlagsentgeltpunkte jährlich zum 01.07. (für die zusätzlichen Zeiten neben dem Teilrentenbezug des Vorjahres) gutgeschrieben.

Experten-Antwortam 08.08.2019 | 14:46

Ihre Teilerwerbsminderungsrente beinhaltet tatsächliche Rentenzeiten bis zum Eintritt des sog. Leistungsfalles (der Tag, ab dem die teilweise Erwerbsminderung vorliegt) und für die Zeit nach diesem Leistungsfall enthält ihre Teilerwerbsminderungsrente eine Zurechnungszeit (quasi eine Gutschrift für in der Zukunft liegende Zeiten).

Damit ist diese Rente abschließend berechnet.

Weitere Zeiten, z.B. die danach aufgelaufenen Pflegezeiten, werden in dieser Rente nicht berücksichtigt. Diese Zeiten wirken sich erst bei einer nachfolgenden nächsten Rente aus.

4 Antworten

Galwaniam 07.08.2019 | 15:16
Weder noch, ich bin EmR Teilberentet, habe ich das vergessen zu schreiben. Regelaltersrente dauert noch über 10 Jahre
Galwaniam 07.08.2019 | 20:15
Aber was ist jetzt mit den Beiträgen aus der Pflege? Bekomme ich jetzt schon in der teilerwerbsminderungsrente?
Schadeam 07.08.2019 | 20:38
Nein! Lesen Sie doch die Expertenantwort. Neu dazu kommende Beiträge wirken sich erst dann aus, wenn der nächste Rentenfall eintritt, also wenn Sie z.B. die Altersrente erreichen.
Galwaniam 08.08.2019 | 22:42
Danke, nun habe ich es auch verstanden
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