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Experten-Antwort

Teilrente und Steuerfreibetrag

von Henry05.10.2017 | 15:39
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Guten Tag, meine Regelaltersrente kann ich ab Februar 2019 beziehen. Wenn ich ab Dezember 2018 eine Teilrente in Höhe von 10% beantrage und wie bisher weiterarbeite (Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung), könnte ich diese Rente dann trotzdem erhalten. Wenn ja, würde die Rente sicherlich auf Null gekürzt. Kann man sich auf diese Weise den höheren Steuerfreibetrag (24% statt 22%) sichern. Mit freundlichen Grüßen

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Henry,

ob es bei einem hohen Hinzuverdienst noch zu der Zahlung einer Teilrente kommt, hängt von der Höhe des Rentenanspruchs einerseits und der Höhe des Hinzuverdienstes andererseits ab. Dabei ist zu bedenken, dass zum Arbeitsentgelt als Hinzuverdienst zum Beispiel auch die über der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Entgeltteile gehören.

Der Anspruch auf die Altersrente entfällt, wenn der anzurechnende Hinzuverdienst die Höhe der monatlichen Bruttovollrente erreicht.

Ohne Rentenanspruch fehlt die Grundlage für die Feststellung des Besteuerungsanteils nach § 22 EStG und damit auch die Grundlage für den analogen Rentenfreibetrag.

Weitere Informationen zum Thema „Altersrente und Hinzuverdienst“ und einen Berechnungsbogen finden Sie auf den SS. 6 und 7 in der Broschüre „Zahlen und Tabellen“:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/Allgemeines/Pool_BY/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2017_7.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die begrenzten Hinzuverdienstmöglichkeiten nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gelten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Henry,

die von Ihnen angestellten Überlegungen bzw. aufgeworfenen Fragen sind recht komplex.

Ich empfehle Ihnen deshalb dringend, diese in einem persönlichen Gespräch mit einer Beraterin bzw. einem Berater der Deutschen Rentenversicherung zu klären.

Die für Sie nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle finden Sie unter:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 05.10.2017 | 20:19
Hallo Henry, ein zu hoher Hinzuverdienst und damit Kürzung der Altersrente auf Null führt zu eine Nichtbewilligung/Ablehnung der Rente - damit haben Sie wegen Nichterhalt einer Rente auch nicht den Steuerfreibetrags%satz aus 2018. Nebenbei, sind Sie sicher, dass Sie - trotz BBG - in 2018 nicht doch für Dez. 2018 noch eine Teilrente erhalten würden? Auch für 01.2019 ... Schauen Sie sich mal den Hinzuverdienstrechner hier an: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Rahmendaten: 6500 Hinzuverdienst 2700 Rente 2,13 EP höchster Wert der letzten 15 Jahre = 2693,33 € (Brutto) Betrag der Rente nach Berücksichtigung des vorgegebenen Hinzuverdienstes Für 2018 rechnet das Formular noch nicht, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob nur Ihr (begrenztes) SV-Brutto/Beitragsbemessungsgrenze oder das voll steuerpflichtige Brutto in die Hinzuverdienstgrenze einfließt/das wird es wohl sein! ...auch dann könnt noch Spielraum für eine Teilrente in 2018/2019 sein. Entsprechende Antworten werden folgen. Gruß w.
Henryam 06.10.2017 | 12:40
Hallo W*lfgang und Experte, vielen Dank für die Antworten. Ich blicke noch nicht ganz durch, gehe aber nach den erhaltenen Antworten davon aus, dass ich wegen des Hinzuverdienstdeckels keinen Anspruch auf Teilrente habe (meine Daten: Vollrente 2000€, angedachte Teilrente ab 12.2018 200€, Hinzuverdienst 12.18 und 01.19 je 6785€, letzte 15 Jahre maximale EP). Insoweit kann ich mich wirklich nicht beklagen. VG
Klugpuperam 06.10.2017 | 19:42
Ggf. könnten 3 Tage unbezahlten Urlaubs das Monatseinkommen derart drücken, dass eine zahlbare Rente herauskommt?
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