Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Teilrente und Steuerfreibetrag

von Sonnenschein17.08.2023 | 17:54
850 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, vor einigen Jahren wurde diese Frage hier schon mal eifrig diskutiert, aber so eine richtige Antwort konnte ich nicht daraus entnehmen. Ich versuche es noch einmal: Wenn ich vorzeitig in Rente gehe (mit Abschlägen) und weiter arbeite, kann ich ja eine Teilrente beantragen, z.B. 10%. Nun wurde die Hinzuverdienstgrenze gekappt und so kann man Teilrente beantragen und noch arbeiten. Wenn ich im akt. Jahr 2023 gehe, wird der Steuerfreibetrag bei 17% festgeschrieben, aber es wird ja ein fester Betrag ermittelt, der bleibt. Was passiert, wenn ich dann meine volle Rente in Anspruch nehme, wird dann der Steuerfreibetrag nachträglich auf die volle Rente angepasst. Wenn nicht, hätte ich ja einen Nachteil. Ich hoffe sehr, dass ein Experte das kurz und knapp beantworten kann. Freue mich und sage schon mal danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.08.2023 | 09:34

Hallo Sonnenschein,

 

Ihre Frage ist steuerrechtlicher Natur und kann daher auf Ihren konkreten Einzelfall bezogen hier im Forum nicht beantwortet werden.   Allgemeine Informationen zu dem Thema finden Sie hier:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.html

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Klugpuperam 17.08.2023 | 18:13
Der Betrag wird bei "irregulären" Rentenanpassungen (Teil- auf Vollrente; zusätzliche Entgeltpunkte; ...) verändert, nur bei "regulären" Rentenanpassungen (neuer aktueller Rentenwert) bleibt er gleich.
Abschlägeam 17.08.2023 | 18:27
Da es seit 01.01.2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr auch für vorgezogene Altersrente gibt, ist es ja eigentlich unsinnig, eine Teilrente von 10% zu beantragen. Lediglich aufgrund eines Krankengeldanspruches aus der weiteren Arbeit, der bei Bezug einer Vollrente entfällt, kann eine Teilrente (99,9 % reichen hier aus) sinnvoll sein. Und bezüglich Ihrer eigentlichen Frage: Bei Rentenbeginn in 2023 beträgt der steuerfreie Teil der Rente 17 %. Aus dem ersten vollen Jahr des Rentenbezuges (in Ihrem Fall also erst aus 2024) wird dann der Steuerbetrag in EUR festgelegt. Wenn Sie also nur eine Teilrente von 10% erhalten, wäre dieser Betrag also entsprechend geringer, als wenn es 100% Rente wären. Sobald Sie dann aber von 10% auf 100% wechseln, würde auch der Freibetrag 'angepasst'. Aber nur in Bezug auf den ursprünglichen Betrag, der sich bei 100% im zu berücksichtigenden ersten Jahr ergeben hätte, denn die allgemeinen jährlichen Rentenanpassungen, die dann in den nachfolgenden Jahren noch kommen (??... weiß heute noch keiner), sind zu 100 % steuerpflichtig. Es würde dann also nicht 'komplett' neu berechnet werden, sondern nur 'angepasst'. Wenn also Ihre Rente im Jahr 2024 monatlich 1.000 EUR betragen würde, wäre der steuerfreie Anteil mit Rentenbeginn in 2023 17% bei 100 % Rente also 2.040,00 EUR und entsprechend bei einer Teilrente von 10 % also nur 204,00 EUR. Und wenn Sie dann in vier Jahren auf Vollrente umsteigen, sind es wieder 2.040,00 EUR. Maßgeblich ist hierfür §22 EStG, wo Sie dies auch noch einmal nachlesen können. Oder Sie stöbern noch einmal in einem Steuerforum oder fragen einen Steuerberater oder ähnliche Personen, die sich mit den Steuergesetzen auskennen, die Rentenversicherung beschränkt sich eigentlich nur auf Rentenrecht :-)
Sonnenscheinam 18.08.2023 | 17:45
Zitat von Abschläge anzeigen
Abschläge schrieb

Da es seit 01.01.2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr auch für vorgezogene Altersrente gibt, ist es ja eigentlich unsinnig, eine Teilrente von 10% zu beantragen. Lediglich aufgrund eines Krankengeldanspruches aus der weiteren Arbeit, der bei Bezug einer Vollrente entfällt, kann eine Teilrente (99,9 % reichen hier aus) sinnvoll sein.

Und bezüglich Ihrer eigentlichen Frage: Bei Rentenbeginn in 2023 beträgt der steuerfreie Teil der Rente 17 %.

Aus dem ersten vollen Jahr des Rentenbezuges (in Ihrem Fall also erst aus 2024) wird dann der Steuerbetrag in EUR festgelegt.

Wenn Sie also nur eine Teilrente von 10% erhalten, wäre dieser Betrag also entsprechend geringer, als wenn es 100% Rente wären.

Sobald Sie dann aber von 10% auf 100% wechseln, würde auch der Freibetrag 'angepasst'. Aber nur in Bezug auf den ursprünglichen Betrag, der sich bei 100% im zu berücksichtigenden ersten Jahr ergeben hätte, denn die allgemeinen jährlichen Rentenanpassungen, die dann in den nachfolgenden Jahren noch kommen (??... weiß heute noch keiner), sind zu 100 % steuerpflichtig. Es würde dann also nicht 'komplett' neu berechnet werden, sondern nur 'angepasst'.

Wenn also Ihre Rente im Jahr 2024 monatlich 1.000 EUR betragen würde, wäre der steuerfreie Anteil mit Rentenbeginn in 2023 17% bei 100 % Rente also 2.040,00 EUR und entsprechend bei einer Teilrente von 10 % also nur 204,00 EUR. Und wenn Sie dann in vier Jahren auf Vollrente umsteigen, sind es wieder 2.040,00 EUR.

Maßgeblich ist hierfür §22 EStG, wo Sie dies auch noch einmal nachlesen können.

Oder Sie stöbern noch einmal in einem Steuerforum oder fragen einen Steuerberater oder ähnliche Personen, die sich mit den Steuergesetzen auskennen, die Rentenversicherung beschränkt sich eigentlich nur auf Rentenrecht :-)

Hallo, das ist wirklich eine Antwort, mit der ich etwas anfangen kann. Ich bedanke mich dafür :-)
Sonnenscheinam 18.08.2023 | 17:58
Zitat von Experte/in anzeigen
Danke für die Antwort, auch wenn ich es nicht nachvollziehen kann. Mir ist klar, dass die DRV nicht im Detail die Steuerdetails jedes Einzelnen darstellen kann, aber man kann doch mitteilen, wie unten beschrieben. Es geht ja nur darum zu erfahren, was bei der Änderung von Teilrente wieder auf die Vollrente mit dem Rentenfreibetrag passiert. Es ist aber toll, dass es dieses Forum gibt, danke für Ihre Arbeit.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026