Da es seit 01.01.2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr auch für vorgezogene Altersrente gibt, ist es ja eigentlich unsinnig, eine Teilrente von 10% zu beantragen. Lediglich aufgrund eines Krankengeldanspruches aus der weiteren Arbeit, der bei Bezug einer Vollrente entfällt, kann eine Teilrente (99,9 % reichen hier aus) sinnvoll sein.
Und bezüglich Ihrer eigentlichen Frage: Bei Rentenbeginn in 2023 beträgt der steuerfreie Teil der Rente 17 %.
Aus dem ersten vollen Jahr des Rentenbezuges (in Ihrem Fall also erst aus 2024) wird dann der Steuerbetrag in EUR festgelegt.
Wenn Sie also nur eine Teilrente von 10% erhalten, wäre dieser Betrag also entsprechend geringer, als wenn es 100% Rente wären.
Sobald Sie dann aber von 10% auf 100% wechseln, würde auch der Freibetrag 'angepasst'. Aber nur in Bezug auf den ursprünglichen Betrag, der sich bei 100% im zu berücksichtigenden ersten Jahr ergeben hätte, denn die allgemeinen jährlichen Rentenanpassungen, die dann in den nachfolgenden Jahren noch kommen (??... weiß heute noch keiner), sind zu 100 % steuerpflichtig. Es würde dann also nicht 'komplett' neu berechnet werden, sondern nur 'angepasst'.
Wenn also Ihre Rente im Jahr 2024 monatlich 1.000 EUR betragen würde, wäre der steuerfreie Anteil mit Rentenbeginn in 2023 17% bei 100 % Rente also 2.040,00 EUR und entsprechend bei einer Teilrente von 10 % also nur 204,00 EUR. Und wenn Sie dann in vier Jahren auf Vollrente umsteigen, sind es wieder 2.040,00 EUR.
Maßgeblich ist hierfür §22 EStG, wo Sie dies auch noch einmal nachlesen können.
Oder Sie stöbern noch einmal in einem Steuerforum oder fragen einen Steuerberater oder ähnliche Personen, die sich mit den Steuergesetzen auskennen, die Rentenversicherung beschränkt sich eigentlich nur auf Rentenrecht :-)