Grundsätzlich gilt bei Hinzuverdienst zu einer Rente:
10 x im Jahr maximal Hinzuverdienst nicht überschreiten
2x im Jahr maximal das doppelte des monatlichen Hinzuverdienstes.
Solange diese Regel befolgt wird, haben Sie nichts zu befürchten.
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Grundsätzlich gilt bei Hinzuverdienst zu einer Rente:
10 x im Jahr maximal Hinzuverdienst nicht überschreiten
2x im Jahr maximal das doppelte des monatlichen Hinzuverdienstes.
Solange diese Regel befolgt wird, haben Sie nichts zu befürchten.
Wenn diese "aufmerksamen Berater" bzw. Sachbearbeiter tatsächlich immer aufmerksam genug wären, bräuchten die Rentenbezieher keine "aufmerksamen Nachbarn" fürchten. Mein Gespür hat mich bisher, zum Ärger der Betroffenen, nur selten getäuscht.....;-)Das schreit ja regelrecht nach einer Überprüfung!...beobachten Sie weiterhin penibel Ihren Straßenzug ums Eck - um die zulässige Rechtslage kümmern sich aufmerksame Berater ;-) Gruß w.
Sie sind wenigstens ein vorbildlicher Bürger - im Gegensatz zu diesem Sabbel-w. Wir werden diesen Fall genau unter die Lupe nehmen, denn Sie haben Recht: Das stellt sich höchst verdächtig dar! Unser Motto lautet: Sozialbetrüger gebt nur Acht, überall die SozPol wacht!...beobachten Sie weiterhin penibel Ihren Straßenzug ums Eck - um die zulässige Rechtslage kümmern sich aufmerksame Berater ;-) Gruß w.Wenn diese "aufmerksamen Berater" bzw. Sachbearbeiter tatsächlich immer aufmerksam genug wären, bräuchten die Rentenbezieher keine "aufmerksamen Nachbarn" fürchten. Mein Gespür hat mich bisher, zum Ärger der Betroffenen, nur selten getäuscht.....;-)
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