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Experten-Antwort

Teilrente und weiter arbeiten, was passiert den Rentenpunkten

von Karlheinz18.03.2025 | 19:37
2873 Ansichten
3 Antworten
Hallo Experten, ich plane am 1.4.25 eine 99,99% Teilrente zu nehmen und voll weiter zu arbeiten. Zu diesem Zeitpunkt habe ich 48 Beitragsjahren voll und ein Bestand von 78 Punkten. Da ich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdiene, würde ich rund 2 Punkte für jedes der verbleibenden 2 Jahre bekommen. Jetzt meine Frage: Wird die Teilrente dann zum Juli nächsten Jahres um die voraussichtlichen 2 Punkte erhöht oder wurden die hinzu verdienten Punkte erst mit dem Wechsel in die Vollrente zu den aktuellen Punkten zugerechnet. Auf eure Antworten freuen ich mich

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.03.2025 | 10:01

Hallo Karlheinz,

wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen und weiter arbeiten, zahlen Sie bis zur Regelaltersgrenze weiterhin Rentenbeiträge. Bei Erreichen der Regelaltersgrenze wird Ihre Altersrente um einen Zuschlag erhöht, der sich aus den nach dem Rentenbeginn gezahlten Beiträgen ergibt. Bei 2 Entgeltpunkten pro Jahr beträgt der Zuschlag also 2 x den aktuellen Rentenwert (z.Z. 39,32 EUR), das sind fast 80 EUR Zuschlag für 1 Jahr Arbeit.

Wenn Sie die die Regelaltersgrenze erreichen und weiterhin die Rente als Teilrente beziehen, zahlen Sie auch über diese Altersgrenze hinaus Rentenbeiträge. Der Zuschlag wird dann jeweils zum 1.7. des Folgejahres berechnet, z.B. zum 1.7.2025 erfolgt der Zuschlag für die in 2024 gezahlten Beiträge. Wenn Sie die Regelaltersrente als Vollrente beziehen, sind Sie versicherungsfrei und zahlen keine weiteren Beiträge mehr.

Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schade am 18.03.2025 | 19:48
Die Zuschläge gibts ab Erreichen des Regelalters ( und hat mit Voll- oder Teiltente wenig zu tun.
Lupeam 18.03.2025 | 19:57
Auch diese Frage wurde hier schon häufig beantwortet, aber Bequemlichkeit oder ? sind scheinbar der Grund, warum kaum jemand die Suchfunktion (Lupe) nutzt. Mit Rentenbeginn erhöhen die durch eine zeitgleiche Beschäftigung erworbenen EGPT mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch die Rente.
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