Hallo Karlheinz,
wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen und weiter arbeiten, zahlen Sie bis zur Regelaltersgrenze weiterhin Rentenbeiträge. Bei Erreichen der Regelaltersgrenze wird Ihre Altersrente um einen Zuschlag erhöht, der sich aus den nach dem Rentenbeginn gezahlten Beiträgen ergibt. Bei 2 Entgeltpunkten pro Jahr beträgt der Zuschlag also 2 x den aktuellen Rentenwert (z.Z. 39,32 EUR), das sind fast 80 EUR Zuschlag für 1 Jahr Arbeit.
Wenn Sie die die Regelaltersgrenze erreichen und weiterhin die Rente als Teilrente beziehen, zahlen Sie auch über diese Altersgrenze hinaus Rentenbeiträge. Der Zuschlag wird dann jeweils zum 1.7. des Folgejahres berechnet, z.B. zum 1.7.2025 erfolgt der Zuschlag für die in 2024 gezahlten Beiträge. Wenn Sie die Regelaltersrente als Vollrente beziehen, sind Sie versicherungsfrei und zahlen keine weiteren Beiträge mehr.
Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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