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Experten-Antwort

Teilrente und Weiterarbeiten

von Jeannette 27.10.2025 | 14:28
739 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin 63 Jahre alt, schwerbeschädigt, und habe zum 01.12.2025 Teilrente beantragt. Muss mich der Arbeitgeber weiter beschäftigen oder greift die Klausel im Arbeitsvertrag, dass mit Inanspruchnahne jedweder Rente das Arbeitsverhältnis erlischt. Ich möchte gerne 20 Stunden weiter arbeiten, aber meinen 27 Jahre alten Arbeitsvertrag nicht aufgeben. Vielen Dank Jeannette

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.10.2025 | 10:08

Hallo Jeannette,

 

Ihr Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit dem Renteneintritt, auch wenn Sie eine Rente wegen Schwerbehinderung beantragen. Eine Kündigung oder eine vertragliche Beendigungsklausel ist erforderlich, damit das Arbeitsverhältnis endet.

 

Wenn Ihr Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, die das Arbeitsverhältnis mit Renteneintritt beendet, greift diese nur, wenn sie rechtlich überhaupt wirksam ist. Seit einer Rechtsänderung zum 01.01.2023 ist es tatsächlich so, dass viele Klauseln in Arbeitsverträgen, die das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Renteneintritt beenden, nur noch eingeschränkt wirksam sind oder sogar hinfällig sein können.Zudem darf ein Arbeitnehmer seit dem 01.01.2023 mehr dazuverdienen, ohne das dadurch das Arbeitsverhältnis endet.Darüberhinaus ist auch der geltende Tarifvertrag zu beachten, sofern vorhanden. Denn Tarifverträge haben oft Vorrang und enthalten keine Regelungen zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Renteneintritt.

 

Wir empfehlen Ihnen daher sich hierzu an die Personalvertretung oder die Schwerbehindertenvertretung Ihrer Firma zu wenden, sofern diese dort vorhanden sind. Als schwerbehinderter Mensch haben Sie ohnehin einen stärkeren Kündigungsschutz als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne diesen Status. Sie können sich daher auch an entsprechende Integrationsstellen wenden. 

 

Außerdem kann in Ihrem Fall die rechtliche Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll sein.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weiter geholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

6 Antworten

KSCam 27.10.2025 | 14:31
Das ist eine rein arbeitsrechtliche Frage zur der sich kein Mitarbeiter der DRV äußern wird und kann. Das müssen Sie mit Ihrer Firma klären ob die berentete Menschen weiterhin beschäftigen wollen.
Falsch hieram 27.10.2025 | 14:35
Die Rentenversicherung kann Ihnen natürlich keine Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag beantworten. Fragen Sie doch bitte Ihren Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Da kommt es sehr genau auf die exakte Formulierung in Ihrem Arbeitsvertrag an. Eine Klausel, wie von Ihnen geschildert, ist aber prinzipiell rechtlich möglich.
Alternativeam 27.10.2025 | 14:41
So wie Sie es hier schreiben, hätten Sie das mit der Altersrente besser VORHER geklärt. Näheres erklärt Ihnen ein Rechtsanwalt, aber nicht die "DRV-Experten". Wenn Sie aber noch keinen rechtsgültigen Rentenbescheid erhalten haben, können Sie den Rentenantrag auch noch zurücknehmen und ganz normal ohne Rente weiterarbeiten.
Au weiaam 27.10.2025 | 14:52
Falsches Forum
Hoppla, seit wann sind die "DRV-Experten" denn "Arbeitsrecht-Experte"?am 28.10.2025 | 13:11
Zitat von Experte/in anzeigen
Experte/in schrieb

Hallo Jeannette,

 

Ihr Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit dem Renteneintritt, auch wenn Sie eine Rente wegen Schwerbehinderung beantragen. Eine Kündigung oder eine vertragliche Beendigungsklausel ist erforderlich, damit das Arbeitsverhältnis endet.

 

Wenn Ihr Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, die das Arbeitsverhältnis mit Renteneintritt beendet, greift diese nur, wenn sie rechtlich überhaupt wirksam ist. Seit einer Rechtsänderung zum 01.01.2023 ist es tatsächlich so, dass viele Klauseln in Arbeitsverträgen, die das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Renteneintritt beenden, nur noch eingeschränkt wirksam sind oder sogar hinfällig sein können.Zudem darf ein Arbeitnehmer seit dem 01.01.2023 mehr dazuverdienen, ohne das dadurch das Arbeitsverhältnis endet.Darüberhinaus ist auch der geltende Tarifvertrag zu beachten, sofern vorhanden. Denn Tarifverträge haben oft Vorrang und enthalten keine Regelungen zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Renteneintritt.

 

Wir empfehlen Ihnen daher sich hierzu an die Personalvertretung oder die Schwerbehindertenvertretung Ihrer Firma zu wenden, sofern diese dort vorhanden sind. Als schwerbehinderter Mensch haben Sie ohnehin einen stärkeren Kündigungsschutz als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne diesen Status. Sie können sich daher auch an entsprechende Integrationsstellen wenden. 

 

Außerdem kann in Ihrem Fall die rechtliche Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll sein.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weiter geholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

Seit wann äüßern sich die "DRV-Experten" dezidiert zum ARBEITS-Recht? Wird das in Zukunft jetzt immer so sein?
Und noch ein Fehleram 28.10.2025 | 13:17
Zitat von Experte/in anzeigen
Experte/in schrieb

Hallo Jeannette,

 

Ihr Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit dem Renteneintritt, auch wenn Sie eine Rente wegen Schwerbehinderung beantragen. Eine Kündigung oder eine vertragliche Beendigungsklausel ist erforderlich, damit das Arbeitsverhältnis endet.

 

Wenn Ihr Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, die das Arbeitsverhältnis mit Renteneintritt beendet, greift diese nur, wenn sie rechtlich überhaupt wirksam ist. Seit einer Rechtsänderung zum 01.01.2023 ist es tatsächlich so, dass viele Klauseln in Arbeitsverträgen, die das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Renteneintritt beenden, nur noch eingeschränkt wirksam sind oder sogar hinfällig sein können.Zudem darf ein Arbeitnehmer seit dem 01.01.2023 mehr dazuverdienen, ohne das dadurch das Arbeitsverhältnis endet.Darüberhinaus ist auch der geltende Tarifvertrag zu beachten, sofern vorhanden. Denn Tarifverträge haben oft Vorrang und enthalten keine Regelungen zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Renteneintritt.

 

Wir empfehlen Ihnen daher sich hierzu an die Personalvertretung oder die Schwerbehindertenvertretung Ihrer Firma zu wenden, sofern diese dort vorhanden sind. Als schwerbehinderter Mensch haben Sie ohnehin einen stärkeren Kündigungsschutz als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne diesen Status. Sie können sich daher auch an entsprechende Integrationsstellen wenden. 

 

Außerdem kann in Ihrem Fall die rechtliche Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll sein.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weiter geholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

Sie schreiben: "Denn Tarifverträge haben oft Vorrang und enthalten keine Regelungen zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Renteneintritt." Der zweite Teil Ihrer Aussage ist schlicht falsch. Bleiben Sie doch bitte bei Rententhemen und überlassen Sie das Arbeitsrecht den "Experten für Arbeitsrecht". Lesen Sie doch mal zum Beipiel hier nach: https://www.kommunalforum.de/tvoed_beendigung_arbeitsverhaeltnis…
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