Hallo Jeannette,
Ihr Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit dem Renteneintritt, auch wenn Sie eine Rente wegen Schwerbehinderung beantragen. Eine Kündigung oder eine vertragliche Beendigungsklausel ist erforderlich, damit das Arbeitsverhältnis endet.
Wenn Ihr Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, die das Arbeitsverhältnis mit Renteneintritt beendet, greift diese nur, wenn sie rechtlich überhaupt wirksam ist. Seit einer Rechtsänderung zum 01.01.2023 ist es tatsächlich so, dass viele Klauseln in Arbeitsverträgen, die das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Renteneintritt beenden, nur noch eingeschränkt wirksam sind oder sogar hinfällig sein können.Zudem darf ein Arbeitnehmer seit dem 01.01.2023 mehr dazuverdienen, ohne das dadurch das Arbeitsverhältnis endet.Darüberhinaus ist auch der geltende Tarifvertrag zu beachten, sofern vorhanden. Denn Tarifverträge haben oft Vorrang und enthalten keine Regelungen zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Renteneintritt.
Wir empfehlen Ihnen daher sich hierzu an die Personalvertretung oder die Schwerbehindertenvertretung Ihrer Firma zu wenden, sofern diese dort vorhanden sind. Als schwerbehinderter Mensch haben Sie ohnehin einen stärkeren Kündigungsschutz als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne diesen Status. Sie können sich daher auch an entsprechende Integrationsstellen wenden.
Außerdem kann in Ihrem Fall die rechtliche Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll sein.
Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam