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Experten-Antwort

Teilrente, Versicherungspflicht

von Carlos21.03.2023 | 21:17
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Lieber Experten, ich habe gegenläufige Informationen bezüglich der Beitragszahlung während der Teilrente, der eine sagte mir wenn ich weiter arbeite wie bisher besteht eine Versicherungspflicht und ich muss die Rentenbeiträge genauso wie der Arbeitgeber zahlen, ein andere sagte mir, dass die Rentenbeiträge für mich freiwillig wären. Was ist richtig? Wenn ich mit 64 als besonders langjährig Versicherter die Teilrente beantrage und die Rentenbeiträge wie zuvor bezahle, wie wirkt sich das auf meine Regelaltersrente aus. Mir wurde gesagt, dass ich dann die vollen Rentenpunkte bekäme, das würde dann ja bedeuten, dass ich beim Wechsel in die Regelaltersrente die gleichen Rentenpunkte hätte, wie wenn ich keine vorzeitige Rente bezogen hätte. Ist das richtig? Würde mich freuen, kann ich mir aber nicht vorstellen. Vielen Dank im Voraus Carlos

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bis zur Regelaltersrente besteht trotz Rentenbezug dem Grunde nach immer Versicherungspflicht, dann bei Bezug einer VOLLrente Versicherungsfreiheit. Auf die Versicherungsfreiheit kann aber dann verzichtet werden.

Bei Teilrentenbezug besteht durchgehend Versicherungspflicht.

Herzliche Grüße

Ihr Team vom Expertenforum

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3 Antworten

Abschlägeam 21.03.2023 | 23:15
So lange Sie das Regelrentenalter noch nicht erreicht haben, sind Sie RV-pflichtig. Wenn Sie mit 64 eine vorgezogene (auch abschlagsfreie) Rente beanspruchen, werden nur die bis dahin erworbenen EP aus Ihren Versicherungsverlauf berücksichtigt. Und wenn Sie trotzdem weiter arbeiten, erwerben Sie neue EP (je nach Verdienst), die dann Ihre Regelaltersrente noch erhöhen. Aber erst dann, nicht schon 'vorweg'. Wenn Sie nicht noch weiterarbeiten, dann bleibt es bei den EP, die Rente wird dann einfach weiter bezahlt und erhöht sich nur noch durch regelmäßige Rentenanpassungen. Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze können Sie auch mit einer vorgezogenen Vollrente unbegrenzt hinzuverdienen. Hier kommt dann lediglich der Aspekt 'Krankenversicherung' bzw. Anspruch Krankengeld aus der Tätigkeit ins Spiel, der nur besteht, wenn Sie eine Teilrente (99,99%) beziehen. Wenn Sie dann über das Regelrentenalter hinaus immer noch weiter arbeiten wollen, dann sind Sie versicherungsfrei in der RV. Aber darauf können Sie verzichten und dann erhöht sich auch die Regelaltersrente noch weiter. (Wenn nur der Arbeitgeber seinen Pflichtbeitrag bezahlt, was er dann auch müsste, haben Sie nix davon). Hier auch noch weitere Informationen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbei…
Nicht auf Laien hörenam 22.03.2023 | 08:09
Lieber @Carlos. Sie sollten Ihre Informationen besser bei Quellen einholen, die auch Kenntnisse vom Rentenrecht haben und nicht beim Frisör, Nachbarn oder sonstigen unkundigen Menschen. Schön, dass Ihnen das noch eingefallen ist und Sie hier im Forum gelandet sin.
Carlosam 22.03.2023 | 17:39
Vielen Dank für die fundierten Antworten. Gruß Carlos
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