So lange Sie das Regelrentenalter noch nicht erreicht haben, sind Sie RV-pflichtig.
Wenn Sie mit 64 eine vorgezogene (auch abschlagsfreie) Rente beanspruchen, werden nur die bis dahin erworbenen EP aus Ihren Versicherungsverlauf berücksichtigt.
Und wenn Sie trotzdem weiter arbeiten, erwerben Sie neue EP (je nach Verdienst), die dann Ihre Regelaltersrente noch erhöhen. Aber erst dann, nicht schon 'vorweg'.
Wenn Sie nicht noch weiterarbeiten, dann bleibt es bei den EP, die Rente wird dann einfach weiter bezahlt und erhöht sich nur noch durch regelmäßige Rentenanpassungen.
Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze können Sie auch mit einer vorgezogenen Vollrente unbegrenzt hinzuverdienen. Hier kommt dann lediglich der Aspekt 'Krankenversicherung' bzw. Anspruch Krankengeld aus der Tätigkeit ins Spiel, der nur besteht, wenn Sie eine Teilrente (99,99%) beziehen.
Wenn Sie dann über das Regelrentenalter hinaus immer noch weiter arbeiten wollen, dann sind Sie versicherungsfrei in der RV. Aber darauf können Sie verzichten und dann erhöht sich auch die Regelaltersrente noch weiter. (Wenn nur der Arbeitgeber seinen Pflichtbeitrag bezahlt, was er dann auch müsste, haben Sie nix davon).
Hier auch noch weitere Informationen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbei…