Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz als Ansprechpartner, wenn Zeiten in Luxemburg zurückgelegt wurden, publiziert auf ihrer Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de unter der Rubrik „Rente – Ausland&Rente – Frankreich und Luxemburg – Mehr Information zu Frankreich und Luxemburg“ eine Broschüre mit dem Titel „Arbeit im Ausland – Deutschland – Frankreich – Luxemburg“. Darin wird allgemein und unverbindlich auch über luxemburgische Rentenleistungen informiert. Für Sie ist zunächst einmal der Hinweis auf Seite 27 interessant. Danach zählen für die Versicherungszeit von 40 Jahren auch Versicherungszeiten aus den anderen EU/EWR-Staaten mit. Dieses entspricht den europäischen Rechtsvorschriften (EWG-Verordnungen), die u.a. dann zu beachten sind, wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger in Luxemburg entsprechende Versicherungszeiten zurückgelegt haben. Zu beachten ist allerdings, dass grundsätzlich jeder EU/EWR-Staat eine Rente NUR aus seinen Versicherungszeiten zahlt.
Der Broschüre ist jedoch nicht zu entnehmen, ob und welche Hinzuverdienstmöglichkeiten es nach luxemburgischen Recht gibt bzw. wann Rentenabschläge zum Tragen kommen.
Diesbezüglich sollten Sie sich wohl besser direkt an den luxemburgischen Rentenversicherungsträger wenden.
Evtl. kann Ihnen auch die Deutsche Rentenversicherungsträger Rheinland-Pfalz in Speyer weiterhelfen. Wird Ihr Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin oder bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum geführt, ist dieser Träger für Sie zuständig.