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Experten-Antwort

Teilrenten

von MONI05.10.2022 | 10:50
208 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, Ich bin seit 01.06.2021 Krank Bin am 19.09.2022 ausgesteuert, Kämpfe schon seit 2018 um eine Teilrente. Nun beziehe ich Arbeitslosengeld 1 .Mir wurde Ein Vergleich Angeboten,dieser sagt aus das ich Rückwirkend Ab dem 01.06.2021 meine Teilrente bekommen würde. Nun meine Frage warum zieht die Krankenkasse den vollen Teilrenten Betrag ein für die Zeit des Krankengeld Bezugs. Das Arbeitsamt gab mir die Info. Das ich trotz Arbeitslosengeld den Teilrenten Betrag ausgezahlt bekomme ohne Abzüge. Mir steht doch auch Krankengeld Zu von 1218,-warum wird hier die Teilrente von 543,- verrechnet.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

§ 50 Absatz 2 SGB V:

"Das Krankengeld wird um den Zahlbetrag der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Teilrente wegen Alters gekürzt, wenn die Leistung von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der stationären Behandlung zuerkannt wird."

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1 Antworten

Berndam 05.10.2022 | 10:59
Sowohl beim ALG I, als auch beim Krankengeld wird eine Teilrente angerechnet, wenn der Leistungsfall vor dem Rentenbeginn liegt. Hier wurden wahrscheinlich Äpfel mit Birnen verglichen.
Deutsche Rentenversicherung
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