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Experten-Antwort

Teilrentner und Sozialversicherungspflichte weitere Beschäftigung

von ingenius14.08.2023 | 21:01
277 Ansichten
2 Antworten
Wann und wie wirken sich sozialversicherungspflichtige Beschäftiguingen auf die Höhe der Rente als Teilrentner aus? z.B.: Als Teilrentner erhalte ich bei 99,99% Teilrente eine monatliche Rente von 1.200€ Parallel arbeite ich in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und erhalte ein Jahresbrutto in Höhe von 43.143,-€ (entspricht einem Rentenpunkt in Höhe von 34,19€). Wann wird meine Rente um diesen Betrag erhöht? monatlich angteilig oder einmal im Jahr oder erst bei Eintreten eines "besonderen" Ereignisses? Wie wirkt es sich ggf. aus, wenn ich die Höhe der Teilrente verändere, z.B. von 99,99 auf 95%?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.08.2023 | 10:47

Hallo ingenius,

 

die Änderung der Teilrente von 99,99 % auf 95 % hat rentenrechtlich nur Auswirkungen auf den direkten Zahlbetrag der Rente.

 

Solange Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, werden die parallel nebem dem vorgezogenen Rentenbezug eingezahlten Beiträge gesammelt.  Diese Beiträge wirken sich erstmalig nach Erreichen der Regelaltersrente durch eine Neuberechnung der Altersrente aus. Diese Berechnung erfolgt automatisch von Seiten der Rentenversicherung.

Sollten Sie über die Regelaltersgrenze hinaus weiterhin Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen wollen, so ist dies dem Arbeitgeber mitzuteilen, damit dieser den Beitragsabzug veranlasst. Die daraus folgenden Neuberechnungen werden immer zum 01.07. des Folgejahres durchgeführt.

Für die Rente, die sich aus den weiter gezahlten Beiträgen nach Erreichen der Regelaltersgrenze ergibt, wird ein Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat zwischen dem Erreichen des regulären Rentenalters und dem Beginn der höheren Rente gezahlt. 

1 Antworten

KSCam 14.08.2023 | 21:31
Sind sie schon im Regelalter oder davor? Wenn Sie noch nicht im Regelalter sind gibt es mit Eintritt des Regelaltersdie Zuschläge. Den Sinn einer 95% Teilrente müssen Sie mir erklären, den sehe ich seit dem Wegfall der Verdienstgrenzen nicht. Aber wenn Sie weniger als 99,99% wollen dürfen Sie das gerne machen, sind ja ein freier Mensch, der Geld verschenken darf wenn er das will.
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