Hallo ingenius,
die Änderung der Teilrente von 99,99 % auf 95 % hat rentenrechtlich nur Auswirkungen auf den direkten Zahlbetrag der Rente.
Solange Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, werden die parallel nebem dem vorgezogenen Rentenbezug eingezahlten Beiträge gesammelt. Diese Beiträge wirken sich erstmalig nach Erreichen der Regelaltersrente durch eine Neuberechnung der Altersrente aus. Diese Berechnung erfolgt automatisch von Seiten der Rentenversicherung.
Sollten Sie über die Regelaltersgrenze hinaus weiterhin Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen wollen, so ist dies dem Arbeitgeber mitzuteilen, damit dieser den Beitragsabzug veranlasst. Die daraus folgenden Neuberechnungen werden immer zum 01.07. des Folgejahres durchgeführt.
Für die Rente, die sich aus den weiter gezahlten Beiträgen nach Erreichen der Regelaltersgrenze ergibt, wird ein Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat zwischen dem Erreichen des regulären Rentenalters und dem Beginn der höheren Rente gezahlt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.