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Experten-Antwort

Teiltente

von Tina10.10.2023 | 05:55
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2 Antworten

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Ich wolte fragen ob auch so teilrente bekommt ohne reha und so wenn zu 80%behinderung hat?Was muss dafür alles haben das man es bekommt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

 

die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Außerdem gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Das heißt, dass zunächst geprüft wird, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert.

 

Neben den medizinischen müssen Sie außerdem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Das heißt, Sie müssen die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie der aktuellen Rentenauskunft entnehmen. Sollte Ihnen diese nicht vorliegen, können sie sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern. 

 

Ob der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente tatsächlich besteht, kann von hier nicht beurteilt werden. Der Anspruch wird immer individuell geprüft.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Anitam 10.10.2023 | 06:38
Ich nehme an, Sie meinen eine Teilerwerbsminderungsrente? Eine Altersteilrente können Sie jederzeit beantragen. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn die Deutsche Rentenversicherung feststellt, dass Sie weniger als 6 Stunden aber mehr als 3 Stunden täglich arbeiten können. Ihre Schwerbehinderung hat damit erstmal nichts zu tun, wird aber bei der Prüfung, ob Sie dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen können, mit betrachtet. Für die Feststellung kommt es auch nicht darauf an, ob Sie vorher eine Reha gemacht haben oder nicht. Sie müssen einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen, die DRV prüft dann, wie hoch Ihr Restleistungsvermögen ist. Dann kann es dazu kommen, dass Sie aufgefordert werden eine Reha durchzuführen, weil die DRV davon ausgeht, dass Ihre Arbeitskraft dadurch erhalten oder verbessert werden kann. Letztendlich entscheidet die DRV anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen, wie hoch Ihre Einschränkungen sind und, ob bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt. Dazu gibt es keine Vorgaben, wann jemand nicht mehr voll oder teilweise arbeiten kann. Sie müssen also den Antrag stellen und die Entscheidung der DRV abwarten.
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