Hallo Tina,
die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Außerdem gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Das heißt, dass zunächst geprüft wird, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert.
Neben den medizinischen müssen Sie außerdem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Das heißt, Sie müssen die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie der aktuellen Rentenauskunft entnehmen. Sollte Ihnen diese nicht vorliegen, können sie sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.
Ob der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente tatsächlich besteht, kann von hier nicht beurteilt werden. Der Anspruch wird immer individuell geprüft.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung