Hallo sunnyboy,
ich bin etwas im Zweifel, was ich dazu antworten soll. Wenn Sie selber sagen, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind, einen Vollzeitjob auszuüben, dann liegt es ja nahe, dass Sie nicht mehr erwerbsgemindert sind.
Allerdings weicht die subjektive Einschätzung auch manchmal vom tatsächlichen Sachverhalt ab. Deshalb kommt es für den Anspruch auf EM-Rente auch letztlich nicht auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit an, sondern darauf, wie die Sozialmediziner Ihre Erwerbsfähigkeit objektiv einschätzen. D.h. können (!) Sie auch aus ärztlicher Sicht diese 38 Stunden arbeiten, ohne dass dies auf Kosten Ihrer Restgesundheit geht? Sofern Ihre Rente unbefristet ist, kann diese nur wegfallen, wenn eine Besserung Ihres Gesundheitszustandes festgestellt wird. Allerdings - und hier schließt sich der Kreis - kann die Aufnahme einer (dauerhaften)Vollzeittätigkeit natürlich Anlass für Überprüfungen sein. Das entscheidet der zuständige Rententräger nach den Umständen des Einzelfalles.
Sie sehen - eine eindeutige Antwort können wir Ihnen hier im Forum leider nicht geben. Sie sind aber in jedem Fall verpflichtet, die Aufnahme der Tätigkeit Ihrem Rententräger zu melden.