Bei der von Ihnen angesprochenen Teilzeitarbeitsmarktprüfung kommt es darauf an,
ob es im Zusammenwirken der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Agentur für Arbeit gelingt, innerhalb eines Jahres ab Antragstellung
einen leistungsgerechten Teilzeitarbeitsplatz anzubieten. Die vermittlerische Betreuung der Arbeitssuchenden regeln die Agenturen für Arbeit in eigener Verantwortung. Arbeitssuchende werden von den Agenturen
für Arbeit bei der Integration in Beschäftigung unterstützt und auf die Möglichkeiten und Strategien zur eigeninitiativen Beschäftigungssuche hingewiesen.
Die von Ihnen angefragten Maßnahmen könnten dazu führen, dass die bis Februar 2013 befristeten konkreten Vermittlungsbemühungen der
Agentur für Arbeit beeinträchtigt werden. Um hier Nachteile zu vermeiden - damit die Agentur für Arbeit dem Rentenversicherungsträger nicht mitteilt, dass Sie
sich den konkreten Vermittlungsbemühungen entziehen oder dabei nicht hinreichend mitwirken bzw. der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen - sollten Sie das weitere Vorgehen mit der Agentur für Arbeit abstimmen.
Sie sollten sich erstmal darüber klar werden, was Sie wollen - volle EM-Rente oder Arbeiten.
Die AfA wird Sie zuständigkeitshalber zur DRV schicken.
Die DRV wird Ihnen wohl kaum eine volle Rente zahlen, wenn Sie Ihnen gerade eine Weiterbildung finanziert. Das Ziel ist ja, dass Sie dann wieder arbeiten gehen - zumindestens Teilzeit.
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