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teilw. EM und Arbeit

von Fragender16.03.2008 | 10:15
1019 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich habe eine Frage. Zur Ausgangsposition: Ich, geb: 2/51 seit 42 Jahren als Bankkaufmann tätig, die letzten 20 Jahre als Filialleiter bzw. Privatkundenberater. Habe im Dez 2003 einen ATZ Vertrag abgeschlossen, der ab 2/2006 über 6 Jahre laufen sollte. Ich wollte dann mit 61 Jahren vorzeitig in Rente gehen. Dann bin ich aber vor Antritt der ATZ erkrankt (starke Stimmstörung) und bin bis zum heutigen Tage krankgeschrieben. Eine Schwerbehinderung(Gleichstellung) wurde beantragt und bewilligt. Ich bin bis heute von meinem AG nicht gekündigt, er würde auch den ATZ weiterführen. Ich habe dann eine teilweise EM Rente wegen BU bewilligt bekommen. Ich würde dann mit 60 Jahren mit 18% Abschlag in die Altersrente gehen können. Jetzt wurde mir aber von einer Rentenberaterin der DRV erklärt, daß ich meine geplanten 3,5 Std. täglich nicht bei meinem alten Arbeitgeber (Bank) leisten könnte. In diesem Falle würde meine teilw.EM Rente wegfallen. Das wäre ja total chaotisch, denn ich habe noch einen Arbeitsplatz und müßte dann zum Arbeitsamt gehen. Zudem kann ich sonst nirgendwo den ATZ Vertrag weiterführen. Dann noch eine Frage, ich habe durch die Gleichstellung einen gewissen Kündigungsschutz, ist der dann auch hinfällig? Bitte um Antworten, auch von Experten Danke.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 17.03.2008 | 13:37

Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist nicht mehr zu zahlen, wenn mit dem Verdienst sämtliche Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden.

Sollte in der Beratung der Wegfall des Anspruchs in Aussicht gestellt worden sein, sollten Sie um eine schriftliche Auskunft seitens des zuständigen Trägers bitten.

1 Antworten

KSCam 16.03.2008 | 11:02
so ganz chaotisch sehe ich die Situation nicht. Sie erhalten teilweise EM Rente und haben somit einen Rentenbescheid, in dem steht, was Sie zuverdienen dürfen. Somit könnten Sie doch das Gespräch mit dem AG suchen und absprechen, ob eine Tätigkeit in diesen Grenzen möglich ist. Das ist dann zwar keine Altersteilzeit aber immerhin eine echte Alternative! Klar scheint mir zu sein, dass Sie mit dem ursprünglich geplanten AT Vertrag (83% von Netto?) die Verdienstgrenzen für eine Teilrente überschreiten dürften. Wenn Sie die AT durchziehen, kriegen Sie zwar daneben keine Rente, aber die hätten Sie auch nicht bekommen, wenn Sie nicht krank geworden wären - das wäre somit überhaupt kein Nachteil für Sie. Und wenn es weder beim bisherigen AG noch sonstwo eine Beschäftigungsmöglichkeit beim AG gibt, dann könnten Sie sich beim AA melden. Dass Sie keinen anderen Arbeitgeber finden, der Ihnen Altersteilzeit anbietet, ist klar.
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