Das Arbeitsverhältnis lassen Sie mal so, solange der Arbeitgeber das so mitmacht. Die DRV prüft nur die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze. Ansonsten machen Sie sich mal keine Gedanken wegen der Arbeitszeit.
Maßstab für die Feststellung des Leistungsvermögens sind die üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Nach dem Gesetzeswortlaut sind diese keine von der zeitlichen Einsatzfähigkeit des Versicherten unabhängige Kriterien. Es ist deshalb zu prüfen, wie die tägliche Arbeitsleistung von ihrem zeitlichen Umfang her einzustufen ist, die der Versicherte - gemessen an den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes - zu erbringen in der Lage ist.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes kann die Frage, ob ein Arbeitseinsatz unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes möglich ist, nicht abstrakt, sondern nur konkret beantwortet werden, d. h. jeweils in Bezug auf die für möglich gehaltene Arbeitszeit. Ist ein Versicherter z. B. noch wenigstens 6 Stunden täglich für eine Arbeit einsetzbar, so ist zu klären, ob er für diese Dauer auch unter arbeitsmarktüblichen Bedingungen arbeiten kann.
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Das dürfte bei Ihnen eindeutig nicht der Fall sein. Also: Füße still halten und Rente genießen. Arbeitsvertrag so lassen und Krankengeld genießen. Sonst kommt die Krankenkasse wohlmöglich noch auf blöde Gedanken und das Krankengeld an den Dialysetagen ist weg, weil es keine Arbeitstage sind.