Hallo Waldschratt,
grundsätzlich werden alle Beschäftigungen, die im SVA stehen, als Beitragszeiten berücksichtigt. Warum das bei Ihrer Frau für die letzten 1,5 Jahre nicht möglich sein sollte, können wir ohne Kenntnis der Unterlagen Ihrer Frau, nicht sagen. Offensichtlich fehlen noch genaue Daten zur Dauer der Beschäftigung, der Höhe des Verdienstes oder zu Krankheitszeiten. Da vom ehemaligen Arbeitgeber Ihrer Frau vermutlich keine Unterlagen mehr beizuholen sind, wäre jedoch eine Glaubhaftmachung der Zeit z. B. durch Zeugenaussagen zu prüfen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.
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