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Experten-Antwort

Teilweise Ablehnung von Beitragszeiten bei Vorliegen des SV-Ausweises der DDR

von Waldschratt03.09.2023 | 11:04
279 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag, Meine Frau hat die Kontenklärung bereits vor Jahren erledigt. Jetzt ergeben sich bei der Beantragung der Rente 1,5 Jahre nicht anerkannter Arbeitsjahre im Zeitraum von 1989 bis 1990. Angeblich reichen die im SV-Buch eingetragenen Zeiten allein nicht aus. Es werden jetzt noch Nachweise der abgewickelten Spezialbekleidung Leipzig, Aussenstelle Potsdam nachgefordert. Die damaligen Lohnentgeltstreifen hat meine Frau nicht mehr, da sie nicht mehr leserlich waren und wir mit der Familie auch umgezogen sind. Die Frage ist, ob das rechtens ist, diese Zeiten abuzulehnen. Dem SV-Buch können doch eindeutig die Beitragszeiten und Entgelte entnommen werden. Damit ist die Berechnung doch durchaus möglich. Ausserdem wurde der Betrieb unmittelbar abgewickelt, sodass keine Informationen mehr einholbar sind. Im voraus vielen Dank für eine kompetente fachlich und sachliche Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.09.2023 | 07:17

Hallo Waldschratt,

 

grundsätzlich werden alle Beschäftigungen, die im SVA stehen, als Beitragszeiten berücksichtigt. Warum das bei Ihrer Frau für die letzten 1,5 Jahre nicht möglich sein sollte, können wir ohne Kenntnis der Unterlagen Ihrer Frau, nicht sagen. Offensichtlich fehlen noch genaue Daten zur Dauer der Beschäftigung, der Höhe des Verdienstes oder zu Krankheitszeiten. Da vom ehemaligen Arbeitgeber Ihrer Frau vermutlich keine Unterlagen mehr beizuholen sind, wäre jedoch eine Glaubhaftmachung der Zeit z. B. durch Zeugenaussagen zu prüfen.

 

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.

2 Antworten

Schadeam 03.09.2023 | 11:53
Wahrscheinlich sind diese Jahre damals bei der Kontenklärung nicht angerechnet worden, weil schon damals Nachweise fehlten. (dass die Zeiten damals anerkannt wurde und jetzt "plötzlich fehlen", schließe ich aus). Damit geht es nun darum Nachweise zu führen, was nach über 30 Jahren nach Ende der DDR nicht einfach sein dürfte......aber all das, was "eindeutig" im SV Buch steht, dürfte nicht strittig sein wenn dieses Buch vorliegt.....weder damals noch heute.....aber oft war damals der letzte Verdienst 89 oder 90 und das Ende der Beschäftigung nicht eingetragen......LG
DRVam 04.09.2023 | 06:00
Wenn Ihre Behauptung stimmen sollte, dass die fraglichen Zeiten „eindeutig“ aus dem SV-Buch hervorgehen, dann müssen Sie das mit der Sachbearbeitung des zuständigen Rententrägers klären. Hier kann niemand den Sachverhalt beurteilen, ohne Einblick in das SV-Buch zu haben. Das nachträglich noch Nachweise beschafft werden können, halte ich für unwahrscheinlich. Lassen Sie sich individuell, telefonisch, per Videoberatung oder in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten. Nur wenn man Einsicht in Ihre Unterlagen hat, kann man Ihnen auch zielgerichtet antworten.
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