Hallo ku68,
Modi1969 hat Ihre Fragen zutreffend beantwortet.
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Hallo ku68,
Modi1969 hat Ihre Fragen zutreffend beantwortet.
Hallo Das ist mir persönlich auch so bekannt, dass bei der Einstufung zum GdB die einzelnen WS-Abschnitte gemeinsam angesehen werden und die vorhandene Schädigung in der Regel mit einem Einzelgrad von GdB 30 für die komplette WS dotiert wird. Ich selber bin mehrfach an der HWS operiert worden, habe dort verplattete/versteifte Areale und zusätzliche Schäden in der BWS und LWS und gleichfalls "nur" einen Einzelgrad von GdB 30 zugesprochen bekommen. Aber, eine solche WS-Schädigung greift ja in der Regel ins Krankheitsbild viel mehr ein, sodass auch dies bei der Feststellung zum Gesamt-GdB Berücksichtigung finden sollte. Chronische Schmerzen mit Schmerzmedikation, chronische Schlafstörungen, diverse weitere orthopädische Schäden an Gelenken/Gliedmaßen, ggf. internistische oder psychische Störungen/Leiden ... Alle anhaltenden funktionellen Störungen des Körpers sollte man angeben und zur Feststellung eines Gesamt-GdB vortragen. So kam bei mir ein Gesamt-GdB 70 unbefristet zusammen. Evtl. über einen neu zu stellenden Festsetzungsantrag zum GdB nachdenken, falls nicht alle funktionellen Störungen/Erkrankungen bisher zur Feststellung/Abgeltung kamen. Gruß und alles Gute SilviaHat Ihr Mann einen GdB (anerkannten Schwerbehindertengrad) von mindestens 50, dann könnte er ggf. auch die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte wählen.Hallo, mein Mann hat 30%. Ein Verschlimmerungsantrag wurde abgelehnt. Auch der Widerspruch wurde abgelehnt. Durch die HWS Op konnte eine Querschnittslähmung verhindert werden. Die Wirbelsäule wird als ein Organ bei der Berwertung angesehen. Egal ob mein Mann schon Bandscheibenvorfälle im LWS Bereich hat. Wir sind ja froh, dass durch die HWS Op eine Querschnittslähmung verhindert werden konnte und mein Mann dadurch BU ist. Das Versorgungsamt begründet halt, dass die Wirbelsäule als ein Organ zählt und somit nur eine Erkrankung.
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