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Experten-Antwort

teilweise EM- Rente

von ku6820.01.2019 | 08:51
89 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Mann hat am 08.01.2018 einen Rehaantrag gestellt. Der wurde abgelehnt. Seitdem 15.2.2018 ist mein Mann Au bekommt seitdem Krankenkengeld, weil er während der Probezeit gekündigt wurde. Im April 2018 wurde dann die Reha vom 08.01.2018 nach Ablehnung durch widerspruch dann bewilligt. Mein Mann wurde aus der Reha Au entlassen. Im Juli hatte wurde mein Mann wegen einer schweren HWS Operation. Im August ging er nochmals in eine AHB.Hier wurde er auch nicht nur Au entlassen, sondern auch Bu fpr seinen Beruf als Bäcker. Er wurde für seinem Beruf Bu entlsdden, aber für den ersten freien Arbeitsmarkt für sechs oder sogar Vollzeit arbeitsfähig mit starken Einschränkungen arbeitsfähig. Die Krankenkasse hat ihn Im Dezember 2018 aufgefordert einen Rentenantrag zustellen, da der Rehaantrag vom 07.01.2028 als Rentenantrag umgedeutet werden könnte. Am 09.01.2019 hat mein Mann den Rentenantrag gestellt und am 16.01.2019 hat er die teilweise EM Rente bweilligt bekommen, weil er vor 1961 geboren ist. Wie geht es nun weiter? Er bekommt noch Krankengeld, dass am 19.Juli 2019 ausläuft. Wann muss und kann er sich arbeitlos melden? Lässt er sich am besten vor Ablauf vom Krankengeld nicht mehr Krankschreiben und meldet sich arbeitlos? Mein Mann wird im Dezember diesen Jahres 62 Jahre.Hat hier jemand gleiche Erfahrungen? Uns hat man empfohlen möglichst lange das Krankengeld auszuschöpfen und dann das Arbeitslosengeld I. Aber geht das überhaupt? Vom Krankengeld direkt uns Arbeitslodengeld? Muss mein Mann nicht schon vor Ablauf vom Krankengeld sich einen gewissen Zeitraum gesund sein um Arbeitslosengeld I zubekommen? Die Nahtlosigkeit greift bei ihm nicht, weil er die Teilweise EM-Rente während Bezug vom Krankengeld bewilligt bekam? Fragen über Fragen. Existenzängste machen sich breit. Auf Antworten würde ich mich freuen. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ku68,

Modi1969 hat Ihre Fragen zutreffend beantwortet.

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14 Antworten

ku68am 20.01.2019 | 11:53
Ich habe noch eine Zusatzfrage. Die Rente wurde rückwirkend bewilligt und zwar vom 01.03.2018. Warum 01.3.2018? Warum wird nicht der 08.01.2018 als Beginn der Bewilligung gesetzt, schließlich wurde der Rehaantrag vom 08.01.2018 als Rentenantrag umgedeutet? Die Au besteht seit dem 15.2.2018. Ein Expertenrat würde mir hier bestimmt helfen lg
Heipee 111am 20.01.2019 | 12:45
so lange wie es geht krank melden dann 2 jahre arbeitslosengeld beziehen.
KSCam 20.01.2019 | 13:26
Bei Arbeitsunfähigkeit ab 15.02. ist ein Rentenbeginn mit dem Folgemonat zum 1. März relativ logisch - meinen Sie nicht? Warum sollte jemand der bis Mitte Februar voll arbeitet schon im Januar Rente bekommen? Und wie hoch das ALG sein wird und wann Sie sich arbeitslos melden müssen, erfragen Sie bitte bei der Agentur für Arbeit.
ku68am 20.01.2019 | 14:19
Zitat von KSC anzeigen
Hallo, ich dachte man kann hier im Forum Fragen stellen? Ich habe nicht gefragt, wie hoch dass Arbeitslosengeld sein wird. Ich habe lediglich gefragt, wann es der beste Zeitpunkt sein könnte sich arbeitslos zu melden. Warum sollte einer Rente im Januar bekommen wenn er bis Februar voll arbeitsfähig war? Sorry, ich wollte nur wissen warum der 1.03.18 bestimmt wurde, weil man im Bescheid auf den Rehaantrag vom 08.01.2018 betont. Für mich also eine ganz normale Frage. Ich verstehe nicht warum manche Leute hier im Forum den Ton verlieren. Es wird ja keiner gezwungen zu antworten.Wem die Fragen nicht gefallen,kann ja weiter scrollen.
Silviaam 20.01.2019 | 14:31
Hat Ihr Mann einen GdB (anerkannten Schwerbehindertengrad) von mindestens 50, dann könnte er ggf. auch die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte wählen.
ku68am 20.01.2019 | 15:46
Hallo, mein Mann hat 30%. Ein Verschlimmerungsantrag wurde abgelehnt. Auch der Widerspruch wurde abgelehnt. Durch die HWS Op konnte eine Querschnittslähmung verhindert werden. Die Wirbelsäule wird als ein Organ bei der Berwertung angesehen. Egal ob mein Mann schon Bandscheibenvorfälle im LWS Bereich hat. Wir sind ja froh, dass durch die HWS Op eine Querschnittslähmung verhindert werden konnte und mein Mann dadurch BU ist. Das Versorgungsamt begründet halt, dass die Wirbelsäule als ein Organ zählt und somit nur eine Erkrankung.
ku68am 20.01.2019 | 15:47
Hallo, mein Mann hat 30%. Ein Verschlimmerungsantrag wurde abgelehnt. Auch der Widerspruch wurde abgelehnt. Durch die HWS Op konnte eine Querschnittslähmung verhindert werden. Die Wirbelsäule wird als ein Organ bei der Berwertung angesehen. Egal ob mein Mann schon Bandscheibenvorfälle im LWS Bereich hat. Wir sind ja froh, dass durch die HWS Op eine Querschnittslähmung verhindert werden konnte und mein Mann dadurch BU ist. Das Versorgungsamt begründet halt, dass die Wirbelsäule als ein Organ zählt und somit nur eine Erkrankung.
ku68am 20.01.2019 | 15:37
Hallo, ich finde es aber echt schade, weil man als Hilfesuchender schon genug zu kämpfen hat. Und dann solche Antworten bekommt. Leider
KSCam 20.01.2019 | 18:14
Richtig, Sie haben nicht nach der Höhe des ALG gefragt. Aber - nur wenn Sie die kennen wissen Sie ob es sinnvoll ist das ALG früher oder später zu beantragen, oder? Und wenn die Arbeitsunfähigkeit gleich Eintritt der EM ist, beginnt die Rente halt mit dem Folgemonat, also am 01.03. Nicht mehr und auch nicht weniger habe ich geantwortet, oder?
Silviaam 21.01.2019 | 08:36
Zitat von ku68 anzeigen
Hat Ihr Mann einen GdB (anerkannten Schwerbehindertengrad) von mindestens 50, dann könnte er ggf. auch die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte wählen.
Hallo, mein Mann hat 30%. Ein Verschlimmerungsantrag wurde abgelehnt. Auch der Widerspruch wurde abgelehnt. Durch die HWS Op konnte eine Querschnittslähmung verhindert werden. Die Wirbelsäule wird als ein Organ bei der Berwertung angesehen. Egal ob mein Mann schon Bandscheibenvorfälle im LWS Bereich hat. Wir sind ja froh, dass durch die HWS Op eine Querschnittslähmung verhindert werden konnte und mein Mann dadurch BU ist. Das Versorgungsamt begründet halt, dass die Wirbelsäule als ein Organ zählt und somit nur eine Erkrankung.
Hallo Das ist mir persönlich auch so bekannt, dass bei der Einstufung zum GdB die einzelnen WS-Abschnitte gemeinsam angesehen werden und die vorhandene Schädigung in der Regel mit einem Einzelgrad von GdB 30 für die komplette WS dotiert wird. Ich selber bin mehrfach an der HWS operiert worden, habe dort verplattete/versteifte Areale und zusätzliche Schäden in der BWS und LWS und gleichfalls "nur" einen Einzelgrad von GdB 30 zugesprochen bekommen. Aber, eine solche WS-Schädigung greift ja in der Regel ins Krankheitsbild viel mehr ein, sodass auch dies bei der Feststellung zum Gesamt-GdB Berücksichtigung finden sollte. Chronische Schmerzen mit Schmerzmedikation, chronische Schlafstörungen, diverse weitere orthopädische Schäden an Gelenken/Gliedmaßen, ggf. internistische oder psychische Störungen/Leiden ... Alle anhaltenden funktionellen Störungen des Körpers sollte man angeben und zur Feststellung eines Gesamt-GdB vortragen. So kam bei mir ein Gesamt-GdB 70 unbefristet zusammen. Evtl. über einen neu zu stellenden Festsetzungsantrag zum GdB nachdenken, falls nicht alle funktionellen Störungen/Erkrankungen bisher zur Feststellung/Abgeltung kamen. Gruß und alles Gute Silvia
Modi1969am 21.01.2019 | 06:18
Hallo, Ihrem Mann wurde aus einem Leistungsfall 02-2018 EM-Rente wegen BU auf Dauer bewilligt. Diese beginnt im Folgemonat, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde. Dass der Reha-Antrag bereits vor Eintritt der BU gestellt wurde, ist reiner Zufall. KG läuft noch bis Juli. Ich würde Ihnen raten , ca. im April/Mai bei der AfA vorstellig zu werden. Bei weiterer Au müsste die sog. Nahtlosigkeitsregelung greifen, d.h. Alogeld nach Aussteuerung. Wenn die AfA nicht versucht, Ihren Mann über erneute Reha in die z.B. volle EM abzudrängen, wäre ausschöpfen Alogeld (sofern höher als Altersrente +ggf. Betriebsrente) sinnvoll. Aus einer Rentenauskunft vor Rentenbescheid kann in Beratungsstelle überschlägig die "Untergrenze" für die Altersrente ermittelt werden 9 wegen Frage Alog-bezug oder nicht). Bei Umwandlung ist dann natürlich Besitzschutz aus EM zu beachten, d.h. Rente kann höher sein. Bei Ausschöpfen Alog könnte über Probeberechnung Umwandlung schon vor Bescheiderteilung etwaige Rente gerechnet werden. Wegen Zurechnungszeit würde ich vor Altersrente Verschlimmerung in volle EM versuchen
Susiam 21.01.2019 | 09:47
Vielleicht sich mal hier einlesen zu dem "Jammerlappen" im Zusammenhang mit der Beantragung des SB-Ausweis bzw. dem Verschimmerungsantrag. https://www.krank-ohne-rente.de/viewtopic.php?f=34&t=4956 https://www.krank-ohne-rente.de/viewforum.php?f=34 Die Einschränkungen im Alltag/Berufsleben genau beschreiben, denn allein die Diagnosen verhelfen selten.
Lachender Hansam 21.01.2019 | 10:57
Verschimmerungsantrag ist genau was bitte?
Silviaam 21.01.2019 | 12:47
Susi spricht von diesem Neufestsetzungs-/Änderungsantrag: https://www.einfach-teilhaben.de/SharedDocs/Downloads/DE/StdS/la… Diesen kann man sich selber ausdrucken und an das zuständige Amt senden. Dazu ein Kreuz an die Stelle anbringen, um mit dem Antrag seinen GdB/Merkzeichen neu/aktualisiert festgestellt zu bekommen, wenn sich ein neuer Sachverhalt der gesundheitlichen Verhältnisse zum Vorbescheid/zur Ablehnung ergeben hat. Gleichsam wird dieser Änderungsantrag auch vom Amt versandt, wenn der zuvor erteilte Bescheid zum GdB "von Amts wegen" noch einmal zur Überprüfung gelangt. Gruß Silvia
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