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Experten-Antwort

Teilweise EM Rente

von Christa30.04.2025 | 11:07
288 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 58 Jahre und bekomme seit 05.01.2025 die teilweise EM Rente bis 01/2028 wegen einer Depression und Angsterkrankung bewilligt Ich bin seit den 16.4.25 nach Krankengeld wieder am arbeiten. Leider merke ich, dass ich auch keine 3 Stunden schaffe. Ich darf ja bis unter 6 Stunden arbeiten. Es liegt aber nicht nur an meiner Psyche, sondern auch an meinen rheumatischen Erkrankung. Ich weiß nicht ob, das Rheuma (seit 02/22022) bei der Entscheidung mit einbezogen wurde. Meine Frage, kann ich erneut wegen dem Rheuma einen EM Antrag stellen, obwohl ich erst vor kurzem die teilweise EM Rente bewilligt bekommen habe.? Ich weiß nicht ob es Sinn macht? Was meinen die Experten? Ich habe ja die Option das Krankengeld auszuschöpfen, da ich so gerade nicht arbeitsfähig bin. Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.04.2025 | 12:02

Hallo Christa, 

 

Sie können jederzeit einen Überprüfungsantrag Ihrer aktuellen Erwerbsfähigkeit stellen. Dazu ist es notwendig, dass Sie ärztliche Unterlagen des behandelnden Arztes zur möglichen Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit mit einreichen. 

 

Anschließend wird dann Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger erneut Ihre Erwerbsfähigkeit prüfen. Insofern ist davon auszugehen, dass der Status der Erwerbsminderung aus dem Verfahren im Januar 2025 zur teilweisen EM-Rente nicht in Zweifel gezogen wird. 

10 Antworten

Überprüfungam 30.04.2025 | 11:40
Sie können jederzeit einen Verschlechterungs bzw. Überprüfungsantrag stellen, dazu einfach die neuen Unterlagen mit kurzen Erklärungstext einschicken ggf. explizit auf das zusätzliche Rheuma hinweisen. Anschließend wird dann von der DRV geprüft und sie bekommen, dann das Ergebnis mitgeteilt
Theorie am 30.04.2025 | 12:02
Also theoretisch kann alles passieren, die DRV kann aber auch einfach morgen entscheiden ihre Rente so zu Überprüfen ohne ihr Zutun. Wenn Sie sagen, ich bin genauso krank oder kränker wie bei meiner Antragsstellung würde ich mir aber keine Gedanken machen, ansonsten ggf. Rücksprache mit ihrem Arzt halten, was er denkt. Das kann ja niemand außer Ihnen und den Ärzten beurteilen. In der Praxis habe ich aber noch nie erlebt, dass bei einem Überprüfungsantrag oder Verschlechterungsantrag am Ende eine Entziehung der EM-Rente raus kommt. Der gefürchtete Entzug passiert mWn eher, wenn Leute eine Beschäftigung aufnehmen und diese vorher nicht mit der Rente abgeklärt haben bzw. prüfen lassen haben bezüglich der Restgesundheit oder einer Verbesserung des Zustands.
Vordrucke am 30.04.2025 | 12:51
R0110, R0210 und R0215
Maximiliane am 02.05.2025 | 13:24
Ihnen reicht wohl die Teilrente nicht? Suchen jetzt nach Wegen doch noch die volle Rente zu bekommen?
Christa am 05.05.2025 | 01:03
Ich habe bei der Rentenberatung der Stadtverwaltung angerufen. Die hat mir gesagt, ich kann einen formlosen Antrag auf Verschlechterung stellen. Weil meine teilweise Erwerbsminderungsrente zum 05.01.25 bewilligt wurde. Bin doch jetzt verunsichert, was nun richtig ist?
Christa am 05.05.2025 | 01:08
Sie kennen mich doch garnicht. Also behalten Sie ihre unnötigen Kommentare für sich. Aber ich habe schon in der Kürze festgestellt, das Sie dazu neigen hier rum zu pöbeln.
Maximiliane am 05.05.2025 | 07:35
Rheuma ist kein Grund nicht mehr arbeiten zu wollen. Es gibt viele denen eine EMR aus unerfindlichen Gründen abgelehnt wurde. Und Sie wollen gleich mal alles anstatt sich mit dem zufrieden zu geben was Sie bekommen. Gehen Sie arbeiten.
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