Hallo Christa,
Sie können jederzeit einen Überprüfungsantrag Ihrer aktuellen Erwerbsfähigkeit stellen. Dazu ist es notwendig, dass Sie ärztliche Unterlagen des behandelnden Arztes zur möglichen Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit mit einreichen.
Anschließend wird dann Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger erneut Ihre Erwerbsfähigkeit prüfen. Insofern ist davon auszugehen, dass der Status der Erwerbsminderung aus dem Verfahren im Januar 2025 zur teilweisen EM-Rente nicht in Zweifel gezogen wird.