Hallo Petra, auf welchem Wege Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen können, kann hier leider nicht beantwortet werden.
Keinen Anspruch auf Teilzeit? Das hat nichts mit einem Tarifvertrag zu tun. Dafür gibt es sogar ein eigene Gesetz.
In Deutschland ist das Recht auf Teilzeitarbeit bereits seit 2001 gesetzlich verankert. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist festgelegt, dass Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen ihren Arbeitnehmern die Reduzierung der Arbeitszeit ermöglichen müssen.
Teilzeitverlangen:
Ablehnung nur bei besonderen Gründen
Einen unbefristeten Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber dagegen mit dem Arbeitnehmer erörtern und seine Entscheidung spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitteilen. Andernfalls gilt der Antrag als genehmigt.
Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Solche Gründe können insbesondere dann vorliegen, wenn die Reduzierung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen oder unverhältnismäßige Kosten verursachen würde. Die Ablehnungsgründe sind nicht abschließend und müssen im Einzelfall geprüft werden.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-arbeitgeber-den-anspruch-auf-teilzeit-gewaehren-muessen_76_409898.html
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