Hallo Silke,
eine Anrechnung Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf eine spätere Altersrente erfolgt nicht. Das Gesetz sieht das nicht vor.
Sollte Ihre Befristung der teilweisen Erwerbsminderung verlängert werden, ändert das ebenfalls nichts, selbst wenn Sie diese Rente bis zur Altersrente beziehen.
Im letztgenannten Fall wird die höhere der Renten bis zur Regelaltersgrenze gezahlt. Dann bleibt nur noch die Altersrente bestehen. Sie haben in der Altersrente allerdings den Abschlag von 10,8 Prozent für die Hälfte der Entgeltpunkte aus der teilweisen Erwerbsminderungsrente.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung