Hallo, Anra,
leider ist es so, dass die Agentur für Arbeit Kürzungen vornehmen kann, da aufgrund der nun vorliegenden Veränderungen eine andere rechtliche Situation vorliegt. Kürzungen bei den Leistungen, welche von der Agentur für Arbeit vorgenommen worden sind, können von Seiten der DRV nicht aufgefangen werden. Die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit berechnen die Höhe des Arbeitslosengeldes bei gleichzeitigem Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente nach deren eigenen Statuten und sind deshalb für Sie der anzugehende Ansprechpartner.
Die Agentur für Arbeit hat den Wiedereingliederungsplan erhalten. Ist aber wie gesagt der Meinung das ich mit Eintreffen des Bescheides für die teilweise Erwerbsminderung, nun für die Stundenzahl wieder für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und deshalb wird für die Stundenzahl reduziert.
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