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Experten-Antwort

Teilweise EM-Rente / Arbeitslosengeld

von Anra09.09.2021 | 09:55
94 Ansichten
6 Antworten
Hallo. Ich bräuchte mal wieder etwas Rat. Ich bin seit 11/2019 krank und habe nun im August die Teilweise Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen (ab Oktober 2021). Ich bin möchte nun mit der Wiedereingliederung beginnen und wenn alles gut läuft ab 01.11.21 für ca 3-4 Stunden täglich arbeiten gehen. Nun kontaktierte mich die Agentur für Arbeit, da ich bis zum Rentenbescheid Arbeitslosengeld beziehe. Die haben ebenfalls den Rentenbescheid erhalten und da ich ja nun wieder teilweise Arbeitsfähig bin laut Bescheid, wird nun kurzfristig mein Arbeitslosengeld erheblich gekürzt. Das war nach Vollzeit berechnet und nun soll ich nur noch für 4 Stunden täglich Geld bekommen. Es soll nun somit auf ca. die Hälfte gekürzt werden und ich bekomme aber erst ab Oktober die erste teilweise Rente und bin ja bis zum Ende der Wiedereingliederung auch noch krankgeschrieben und kann noch gar nichts selbst dazu verdienen. Kann mir jemand helfen und sagen ob das so Richtig ist? Ich finde es etwas unfair. Ich muss ja zur Sicherheit nun auch erstmal mit der Wiedereingliederung starten, um zu sehen ob ich die Arbeit schaffe. Ich kann nicht sofort den Krankenschein beenden und selbst dazuverdienen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.09.2021 | 11:59

Hallo, Anra,

leider ist es so, dass die Agentur für Arbeit Kürzungen vornehmen kann, da aufgrund der nun vorliegenden Veränderungen eine andere rechtliche Situation vorliegt. Kürzungen bei den Leistungen, welche von der Agentur für Arbeit vorgenommen worden sind, können von Seiten der DRV nicht aufgefangen werden. Die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit berechnen die Höhe des Arbeitslosengeldes bei gleichzeitigem Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente nach deren eigenen Statuten und sind deshalb für Sie der anzugehende Ansprechpartner.

5 Antworten

Anraam 09.09.2021 | 10:26
Die Agentur für Arbeit hat den Wiedereingliederungsplan erhalten. Ist aber wie gesagt der Meinung das ich mit Eintreffen des Bescheides für die teilweise Erwerbsminderung, nun für die Stundenzahl wieder für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und deshalb wird für die Stundenzahl reduziert.
tell-us-more-pleaseam 09.09.2021 | 10:32
Ich bin keine Juristin, aber spontan scheint es mir korrekt. Sie erhalten dann ja die EMR zum Bewilligungsdatum rückwirkend. Wenn Sie bis dahin einen Geldeingang auf dem Konto benötigen, müssten Sie m. E. entweder die Agentur oder das Sozialamt fragen. Vielleicht kommt ja gleich noch eine Antwort von einem der Experten, haben Sie noch ein bisschen Geduld :-)
tell-us-more-pleaseam 09.09.2021 | 10:19
kurze Rückfrage: ist die Wiedereingliederung bereits mit der Agentur für Arbeit vereinbart? Denn die wäre dann ja Kostenträger, wenn ich Ihre Fallkonstellation richtig erfasst habe, und zahlt Ihnen bis zum Ende der SWE (Stufenweise Wiedereingliederung) Geld.
Anraam 09.09.2021 | 10:40
Ich bekomme die teilweise EM-Rente erstmalig für Oktober ausgezahlt (1. Zahlung Ende Oktober). Aber Oktober wäre die Reduzierung des Arbeitslosengeldes für mich auch sinnvoll. Aber nicht sofort mit Eingang des Bescheides. Aber trotzdem danke für Ihre Worte.
Siehe hieram 09.09.2021 | 10:52
Anra schrieb

Die Agentur für Arbeit hat den Wiedereingliederungsplan erhalten. Ist aber wie gesagt der Meinung das ich mit Eintreffen des Bescheides für die teilweise Erwerbsminderung, nun für die Stundenzahl wieder für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und deshalb wird für die Stundenzahl reduziert.

Hallo Anra, das ist so aber korrekt. Denn da Ihnen der Anspruch auf eine teilweise EM-Rente zusteht, stehen Sie dem 'Arbeitsmarkt' nur noch bis zu unter sechs Stunden zur Verfügung. Somit kürzt das Arbeitsamt jetzt das ALGI, damit es nicht (weiter) zu einer Doppelzahlung kommt. Eine Wiedereingliederung kann nur erfolgen, wenn Sie weiterhin 'Arbeitsunfähig' sind. Sonst müssten Sie für die zukünftige Teilzeitarbeit bei Ihrem Arbeitgeber ab Arbeitsaufnahme auch wieder arbeitsfähig sein. Die Zeit bis zur ersten laufenden Rentenzahlung (29.10.2021) müssen Sie also leider 'irgendwie' überbrücken. Aber während dieser Zeit erhalten Sie ja zumindest das halbe ALGI weiter. Eine Möglichkeit, die finanzielle Lücke etwas zu mindern, könnte ein Antrag auf Wohngeld sein. Hierzu berät Sie das zuständige 'Wohnungsamt' Ihres Wohnortes. Alles Gute!
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