Hallo Klobus,
der 10,8 % Abzug bleibt für die Hälfte der Entgeltpunkte, aus denen Ihre EM-Rente jetzt berechnet ist, gleich.
Die andere Hälfte und alle Entgeltpunkte, die Sie durch die Tätigkeit neben dem Rentenbezug erwerben, werden zum Beginn der Altersrente mit den Abschlägen versehen, die dann für Sie maßgebend sind. Wenn Sie also mit 65 ohne Abschläge in Altersrrente gehen können (was ich nicht beurteilen kann ohne Ihr Geburtsdatum zu kennen), dann gibt es auf den Teil der Rente 0% Abschläge, bei Beginn mit 63 jedoch 7,2%.