Hallo Günther,
Sie erhalten ja gerade deshalb die teilweise EM-Rente, weil davon ausgegangen wurde, dass Sie noch 3 bist unter 6 Stunden arbeiten können. In diesem Stundenumfang dürfen Sie natürlich auch rentenunschädlich arbeiten. Sie müssen dabei nur die in Ihrem Rentenbescheid angegebene individuelle Hinzuverdienstgrenze einhalten (das wären sogar mehr als 400 Euro).
Wie Chris schon angemerkt hat, müssen Sie das aber Ihrem Rententräger mitteilen - dazu wurden Sie im Rentenbescheid verpflichtet.
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