Hallo Robi,
im Widerspruchsverfahren wird geschaut ob sich anhand der vorliegenden und ggf. noch eingereichten medizinischen Unterlagen eine andere Einschätzung des Leistungsvermögens ergibt. Dabei kann auch ein weiterer Entlassbericht einbezogen werden.
Sollte der Widerspruch zurückgewiesen werden, besteht die Möglichkeit den Widerspruchsbescheid gerichtlich überprüfen zulassen. Das Sozialgericht prüft dann von Amts wegen den Sachverhalt.
Sofern Sie nicht vor 1961 geboren sind, werden bei der Frage der Erwerbsminderung alle leichten Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkts einbezogen. Allein eine Knieprothese bewirkt folglich nicht, dass Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, z.B. in einer überwiegend sitzenden Tätigkeit unter 6 Stunden täglich liegt. Tatsächlich kommt es auf die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Arbeitsleben an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung